
Passen Sie Ihre Gehaltsverhandlungen und Stellenausschreibungen dem österreichischen Umfeld an: Wenn Sie vorhaben, in Ihrer österreichischen Niederlassung Mitarbeiter anzustellen, empfiehlt es sich unbedingt, mit diesen Gehälter nicht auf Monatsbasis sondern auf Jahresbasis zu verhandeln. Aus arbeitsrechtlichen Gründen wird nämlich das Jahresbruttogehalt in Österreich in vierzehn Teilbeträge aufgeteilt, die unterschiedlich versteuert werden. Zwölf Teilbeträge werden monatlich ausbezahlt und zum laufenden Tarif versteuert. Das Weihnachtsgeld (13. Gehalt) und das Urlaubsgeld (14. Gehalt) sind Sonderzahlungen. Diese beiden Teilbeträge werden steuerbegünstigt abgerechnet. Der Anspruch, die Höhe und die Fälligkeit dieser beiden Sonderzahlungen sind im jeweiligen Kollektivvertrag oder Einzelarbeitsvertrag geregelt. „Arbeitnehmer in Österreich sind in Stellenausschreibungen und Verhandlungen die Angabe des Jahresgehalts gewöhnt - ein wichtiger Aspekt um Stellenanzeigen erfolgreicher zu gestalten“, so Friedrich Schmidl, Direktor für Norddeutschland bei ABA-Invest in Austria. „Wenn man das Jahresgehalt durch vierzehn dividiert, kommt man auf ein ähnliches Lohnniveau wie in Deutschland.“
Weitere Tipps für interessierte ausländische Unternehmer finden Sie hier: