Steuervorteile
für internationale Unternehmen
Die Körperschaftssteuer beträgt 24% und wird bis 2024 auf 23% gesenkt. Es gibt keine weiteren Steuern auf den Unternehmensgewinn.
Durch attraktive steuerliche Anreize wie den Investitionsfreibetrag oder die Forschungsprämie von 14% sinkt die effektive Gesamtbelastung noch weiter: laut BAK Taxation Index 2021 fällt sie mit 22,5% niedriger aus als in Frankreich (27,1%), Deutschland (29,3%) und den USA (33,4%).
Zudem hat die österreichische Regierung im Jänner 2022 eine große ökosoziale Steuerreform beschlossen, die eine spürbare Steuerentlastung für Unternehmen und ihre Beschäftigten bringt und den Standort Österreich noch attraktiver für internationale Unternehmen macht.
Die ökosoziale Steuerreform
– spürbare Entlastung für Unternehmen
Mit der ökosozialen Steuerreform wird die Steuer- und Abgabenquote in Richtung 40 Prozent gesenkt und die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft gestärkt. Das bedeutet eine spürbare Steuerentlastung für Unternehmen und Arbeitnehmer:innen.
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Stufenweise Senkung der Körperschaftssteuer von 24% auf 23% bis 2024.
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Anhebung des Absetzbetrags für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 Euro auf 1.000 Euro.
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Investitionsfreibetrag in Höhe von 10% bzw. 15% (für ökologische Investitionen) bei Deckelung der Bemessungsgrundlage (Anschaffungs- und Herstellungskosten) bei 1 Mio. Euro pro Jahr und Unternehmen.
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Ausweitung der bereits bestehenden steuerlichen Begünstigungen für „Eigenstrom“ auf alle erneuerbaren Energieträger.
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Ab 1. Juli 2022 fällt für selbst hergestellte und genutzte elektrische Energie, soweit sie aus einer erneuerbaren Energiequelle stammt, keine Elektrizitätsabgabe an.
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Für Arbeitnehmer:innen wird ab Juli 2022 die 2. Tarifstufe der Lohn- und Einkommenssteuer von 35% auf 30% gesenkt, ab Juli 2023 sinkt die 3. Tarifstufe von 42% auf 40%. Dies bringt eine Entlastung von 3,9 Mrd. Euro.
Steuern & Abgaben
Kommunalsteuer
Bei der Kommunalsteuer handelt es sich um eine ausschließliche Gemeindeabgabe. Sie beträgt drei Prozent des monatliche Bruttolohns von Dienstnehmer:innen einer in Österreich gelegenen Betriebsstätte.
Umsatzsteuer
Die wichtigsten Steuersätze sind
- der allgemeine Steuersatz von 20% (sogenannter "Normalsteuersatz") und
- der ermäßigte Steuersatz von 10% und 13%.
In Österreich unterliegen folgende Umsätze der Umsatzsteuer:
- Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein:e Unternehmer:in im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt im Inland ausführt
- Eigenverbrauch im Inland (Entnahme oder private Verwendung von Gegenständen, die dem Unternehmen zugeordnet werden)
- Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet nach Österreich (Einfuhrumsatzsteuer)
Seit 1. Jänner 2020 unterliegen elektronische Publikationen wie E-Books/E-Paper (siehe Rz 1339 ff UStR 2000) und Hörbücher dem ermäßigten Steuersatz von 10% (Steuerreformgesetz 2020 (BGBl I Nr. 103/2019).
Nähere Informationen gibt es auf der Website des österreichischen Bundesministerium für Finanzen.
Der 20-prozentige Steuersatz ist der Regelfall.
Umsätze, bei denen der Steuersatz von zehn Prozent oder 13 Prozent zur Anwendung gelangt, stellen die Ausnahme dar. Diese sind im § 10 Umsatzsteuergesetz (UStG) vollständig aufgelistet.
Der zehn-prozentige Steuersatz gilt z.B. für:
- die Vermietung zu Wohnzwecken
- die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (einschließlich Beheizung)
- die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke
- die Personenbeförderung außer mit Luftfahrzeugen im Inland (13 Prozent)
- die Müllabfuhr
- die Lieferung von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, Lebensmittel
Der 13-prozentige Steuersatz gilt z.B. für:
- die Lieferung von lebenden Tieren, lebenden Pflanzen, Brennholz etc.
- Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler:in
- Film- oder Zirkusvorführungen
- Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen
Gruppenbesteuerung und Doppelbesteuerungsabkommen
Die Gruppenbesteuerung steigert die Wettbewerbsfähigkeit regionaler Headquarter und minimiert das Risiko beim Aufbau neuer Märkte: Gewinne und Verluste von Tochterunternehmen im Ausland können mit Gewinnen und Verlusten der österreichischen Konzernmutter zusammengefasst werden. Basis ist die Beteiligung einer österreichischen Kapitalgesellschaft von über 50 Prozent.
Um eine doppelte oder mehrfache Besteuerung derselben Einkünften in zwei oder mehreren Staaten zu vermeiden, hat Österreich zudem mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen nach dem Vorbild des OECD-Musterabkommens abgeschlossen. Diese Abkommen regeln, welchem Vertragsstaat das Besteuerungsrecht für die jeweiligen Einkünfte zufällt.
Steuertipps
- 01
Steuervorteile für Neugründer:innen
Durch das Neugründungsförderungsgesetz werden Neugründungen von bestimmten Gebühren und Abgaben befreit, unter anderem Gerichts- und Stempelgebühren sowie Grunderwerbssteuer und bei bestimmten Lohnabgaben.
- 02
Großzügige Absetzposten
Österreich ist zum Teil großzügiger als andere Länder, was Abschreibposten betrifft. Ihr:e Steuerberater:in kann gemeinsam mit Ihnen abklären, welche Ausgaben die Berechnungsbasis für Ihre Steuerlast mindern.
- 03
Steuervorteile für Expatriates
Um die Lohnverrechnung internationaler Arbeitskräfte, die nach Österreich entsandt werden, zu vereinfachen, kann direkt in der Lohnverrechnung eine Werbekostenpauschale von bis zu 10.000 Euro geltend gemacht werden.
- 04
Ausgaben bis 1.000 Euro sofort abschreiben
Die Wertgrenze für die sofortige Abschreibung „geringwertiger Wirtschaftsgüter“ beträgt 1.000 Euro.
- 05
Grundfreibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Gewinne bis 30.000 Euro steht der Grundfreibetrag in Höhe von 15% zur Verfügung. Übersteigt der Gewinn 30.000 Euro kann zusätzlich zum Grundfreibetrag ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden.
- 06
Forschungsprämie für Unternehmen
Unternehmen mit Ausgaben für Forschung und Entwicklung können die so genannte Forschungsprämie geltend machen: Sie beträgt 14 Prozent der gesamten Forschungsaufwendungen eines Wirtschaftsjahres, wird vom Finanzamt gutgeschrieben und kommt auch Unternehmen zugute, die keinen Gewinn ausweisen.
- 07
Familienbonus nutzen
Ab Juli 2022 wird der Familienbonus Plus auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr erhöht, der Kindermehrbetrag steigt auf 450 Euro. Das unterstützt Eltern, sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Selbständige in der Erwerbstätigkeit und stärkt die Kaufkraft.
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