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Steuersatz in Österreich

Der Steuersatz in Österreich ist von entscheidender Bedeutung und prägt maßgeblich die wirtschaftliche und gesellschaftliche Landschaft des Landes. Österreich gilt im internationalen Vergleich nicht als Niedrigsteuerland.

Für die Steuern, die die österreichischen Bürger:innen bezahlen, bekommen diese aber einen erheblichen Mehrwert.

Eine Vielzahl hochwertiger öffentlicher Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung, Bildung, soziale Sicherheit und eine gut ausgebaute Infrastruktur werden durch Steuereinnahmen finanziert. Diese Investitionen in die Gesellschaft und Wirtschaft des Landes sorgen für eine hohe Lebensqualität, Arbeitsplatzsicherheit und eine insgesamt starke Wirtschaft. Dadurch tragen höhere Steuerbelastungen zu einem guten Wirtschaftsklima bei.  Hier gehen wir genauer auf die wichtigsten Steuern und Steuersätze in Österreich, Steuervorteile sowie die  Steuerreform ein.

Steuervorteile
für internationale Unternehmen

Österreich bietet Ihrem Unternehmen einige steuerliche Vorteile, wie z.B. bei der Körperschaftsteuer. Die Körperschaftssteuer beträgt seit Anfang 2024 23%. Es gibt keine weiteren Steuern auf den Unternehmensgewinn.

Durch attraktive steuerliche Anreize wie den Investitionsfreibetrag oder die Forschungsprämie von 14% sinkt die effektive Gesamtbelastung noch weiter: laut BAK Taxation Index 2022 fällt sie mit 22,5% niedriger aus als in Frankreich (27,1%), Deutschland (29,3%) und den USA (33,4%).

Zudem hat die österreichische Regierung im Januar 2022 eine große ökosoziale Steuerreform beschlossen, die eine spürbare Steuerentlastung für Unternehmen und ihre Beschäftigten bringt. Das bedeutet, dass die Steuern in Österreich für Unternehmer:innen weiter gesenkt werden. Das macht den Standort Österreich noch attraktiver für internationale Unternehmen .

Die ökosoziale Steuerreform
– spürbare Entlastung für Unternehmen

Mit der ökosozialen Steuerreform wird die Steuer- und Abgabenquote in Richtung 40 Prozent gesenkt und die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft gestärkt. Das bedeutet eine spürbare Steuerentlastung für Unternehmen und Arbeitnehmer:innen.  

  • Senkung der Körperschaftssteuer von 24% auf 23% im Jänner 2024

  • Anhebung des Absetzbetrags für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 Euro auf 1.000 Euro.

  • Investitionsfreibetrag in Höhe von 10% bzw. 15% (für ökologische Investitionen) bei Deckelung der Bemessungsgrundlage (Anschaffungs- und Herstellungskosten) bei 1 Mio. Euro pro Jahr und Unternehmen. 

  • Ausweitung der bereits bestehenden steuerlichen Begünstigungen für „Eigenstrom“ auf alle erneuerbaren Energieträger.

  • Seit 1. Juli 2022 fällt für selbst hergestellte und genutzte elektrische Energie, soweit sie aus einer erneuerbaren Energiequelle stammt, keine Elektrizitätsabgabe an.

  • Für Arbeitnehmer:innen wurde im Juli 2023 die 3. Tarifstufe von 42% auf 40% gesenkt. Dies bringt eine Entlastung von 3,9 Mrd. Euro.

Wussten Sie...

Das spart nicht nur Papier, sondern sorgt auch für kürzere Kommunikationswege. So werden z.B. eventuelle Umsatzsteuerguthaben rasch mit anderen Steuern gegengerechnet und direkt ausbezahlt.

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Steuersätze & Abgaben in Österreich

Doch welche Steuern in Österreich  muss ich nun als Unternehmer:in berücksichtigen?

 

Kommunalsteuer

Bei der Kommunalsteuer handelt es sich um eine ausschließliche Gemeindeabgabe.

 Sie beträgt drei Prozent des monatlichen Bruttolohns von Dienstnehmer:innen einer in Österreich gelegenen Betriebsstätte. Die Gewerbesteuer in Österreich trägt zur Stärkung der lokalen Wirtschaft und zur Unterstützung der Gemeinden bei, und ermöglicht die  Finanzierung von öffentlichen Projekten und Dienstleistungen.

Einkommenssteuer in Österreich

Die österreichische Einkommensteuer umfasst verschiedene Einkommensarten, darunter Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit, selbstständiger Tätigkeit, Kapitalvermögen und Vermietung.

Der Steuersatz in Österreich variiert je nach Einkommenshöhe und liegt normalerweise zwischen 0% und 55%. Zudem gibt es Steuerfreibeträge und Abzüge, die die Steuerlast reduzieren können.

Umsatzsteuer

Die wichtigsten Steuersätze sind

  • der allgemeine Steuersatz von 20% (sogenannter "Normalsteuersatz") und
  • der ermäßigte Steuersatz von 10% und 13%.

In Österreich unterliegen folgende Umsätze der Umsatzsteuer:

  • Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein:e Unternehmer:in im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt im Inland ausführt
  • Eigenverbrauch im Inland (Entnahme oder private Verwendung von Gegenständen, die dem Unternehmen zugeordnet werden)
  • Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet nach Österreich (Einfuhrumsatzsteuer)
  • Seit 1. Jänner 2020 unterliegen außerdem elektronische Publikationen wie E-Books/E-Paper (siehe Rz 1339 ff UStR 2000) und Hörbücher dem ermäßigten Steuersatz von 10% (Steuerreformgesetz 2020 (BGBl I Nr. 103/2019).

Nähere Informationen gibt es auf der Website des österreichischen Bundesministerium für Finanzen.

Der 20-prozentige Steuersatz in Österreich ist der Regelfall. Umsätze, bei denen der Steuersatz von zehn Prozent oder 13 Prozent zur Anwendung gelangt, stellen die Ausnahme dar. Diese sind im § 10 Umsatzsteuergesetz (UStG) vollständig aufgelistet.

Der zehn-prozentige Steuersatz in Österreich gilt z.B. für:

  • die Vermietung zu Wohnzwecken
  • die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (einschließlich Beheizung)
  • die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke
  • die Personenbeförderung außer mit Luftfahrzeugen im Inland (13 Prozent)
  • die Müllabfuhr
  • die Lieferung von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, Lebensmittel

Der 13-prozentige Steuersatz in Österreich gilt z.B. für:

  • die Lieferung von lebenden Tieren, lebenden Pflanzen, Brennholz etc.
  • Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler:in
  • Film- oder Zirkusvorführungen
  • Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen

Gruppenbesteuerung und Doppel­besteuerungs­abkommen

Die Gruppenbesteuerung steigert die Wettbewerbsfähigkeit regionaler Headquarter und minimiert das Risiko beim Aufbau neuer Märkte: Gewinne und Verluste von Tochterunternehmen im Ausland können mit Gewinnen und Verlusten der österreichischen Konzernmutter zusammengefasst werden. Basis ist die Beteiligung einer österreichischen Kapitalgesellschaft von über 50 Prozent.  

Um eine doppelte oder mehrfache Besteuerung derselben Einkünften in zwei oder mehreren Staaten zu vermeiden, hat Österreich zudem mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen nach dem Vorbild des OECD-Musterabkommens abgeschlossen. Diese Abkommen regeln, welchem Vertragsstaat das Besteuerungsrecht für die jeweiligen Einkünfte zufällt. 


Steuertipps

  1. 01

    Durch das Neugründungsförderungsgesetz werden Neugründungen von bestimmten Gebühren und Abgaben befreit, unter anderem Gerichts- und Stempelgebühren sowie Grunderwerbssteuer und von bestimmten Lohnabgaben. 

  2. 02

    Österreich ist zum Teil großzügiger als andere Länder, was Abschreibposten betrifft. Ihr:e Steuerberater:in kann gemeinsam mit Ihnen abklären, welche Ausgaben die Berechnungsbasis für Ihre Steuerlast mindern. 

  3. 03

    Um die Lohnverrechnung internationaler Arbeitskräfte, die nach Österreich entsandt werden, zu vereinfachen, kann direkt in der Lohnverrechnung eine Werbekostenpauschale von bis zu 10.000 Euro geltend gemacht werden.

  4. 04

    Die Wertgrenze für die sofortige Abschreibung „geringwertiger Wirtschaftsgüter“ beträgt 1.000 Euro.

  1. 05

    Gewinne bis 30.000 Euro steht der Grundfreibetrag in Höhe von 15% zur Verfügung. Übersteigt der Gewinn 30.000 Euro kann zusätzlich zum Grundfreibetrag ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden.

  2. 06

    Unternehmen mit Ausgaben für Forschung und Entwicklung können die so genannte Forschungsprämie geltend machen: Sie beträgt 14 Prozent der gesamten Forschungsaufwendungen eines Wirtschaftsjahres, wird vom Finanzamt gutgeschrieben und kommt auch Unternehmen zugute, die keinen Gewinn ausweisen. 

  3. 07

    Ab Juli 2022 wird der Familienbonus Plus auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr erhöht, der Kindermehrbetrag steigt auf 450 Euro. Das unterstützt Eltern, sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Selbständige in der Erwerbstätigkeit und stärkt die Kaufkraft. 


E-Government in Österreich

E-Government fördert die Informationstechnologie und digitale Dienstleistungen in der Verwaltung und Interaktion zwischen Regierung und Bürgern.

Man benötigt dafür lediglich einen Zugang zum Internet, sowie auch die ID-Austria. So ist es möglich, fast alle Amtswege online abzuwickeln, beispielsweise kann so auch schnell und einfach mit dem Finanzamt über die digitale  Plattform “Finanzonline” kommuniziert werden.

 Dabei bietet das E-Government den Bürger:innen bequemen Zugriff zu staatlichen Dienstleistungen und Informationen über Online-Plattformen. Diese reichen von der Beantragung von Ausweisdokumenten über die online Beantragung der Steuernummer bis zur Online-Steuererklärung. Davon profitieren nicht nur die Nutzer, sondern auch die Regierung. Kosten werden gespart, die Effizienz gesteigert und durch die schnelle Abrufbarkeit der Zugang zu den Kund:innen verbessert. Der Trend zum E-Government ist weltweit am Vormarsch und trägt zur Modernisierung und Transparenz der Verwaltung bei.

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