
Wir haben die wichtigsten Punkte des Regierungsprogramms für Sie zusammengefasst:
1. Steuerliche Entlastung für Unternehmen und Flexibilisierung der Arbeitszeit
Von der angekündigten umfassenden Restrukturierung der Steuerpolitik werden in- und ausländische Unternehmen profitieren. Im Vordergrund steht dabei die Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt), insbesondere auf nicht entnommene Gewinne sowie im Hinblick auf die Mindest-KöSt, sowie die Senkung der Lohnnebenkosten (z.B. Reduktion des Dienstgeber-Beitrags bzw. der Unfallversicherung). Insgesamt soll die Steuer- und Abgabenquote auf 40 Prozent gesenkt werden, bei gleichzeitiger Vereinfachung des Steuerrechts.
Zur Stärkung des Standorts soll außerdem eine flexible Arbeitsgestaltung ermöglicht werden: Anhebung der täglichen Höchstgrenze auf 12 Stunden sowie der wöchentlichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf 60 Stunden; die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden darf jedoch auch in Zukunft nicht überschritten werden. Dadurch können in Zukunft Arbeitszeitvolumina besser an Auftragslagen angepasst, Steh- und Leerzeiten reduziert werden oder eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit gewährleistet werden.
2. Digitalisierung & Entbürokratisierung
Flankiert werden diese Maßnahmen von einem Bürokratieabbau und der Reduktion von Vorschriften für Unternehmen. So soll beispielsweise die Gewerbeordnung durch Trennung in „Unternehmensqualifikationsgesetz“ (Zugang zum gewerblichen Unternehmertum) unter den Gesichtspunkten von Qualität und Qualifikation (duale Ausbildung) und einheitliches Anlagenrecht umfassend reformiert und den Bedürfnissen des digitalen Zeitalters angepasst werden. Gleichzeitig soll die Digitalisierung in der Verwaltung weiter ausgebaut und durch E-Government der Zugang zu Informationen vereinfacht und die Serviceorientierung verbessert werden. Behördenwege sollen in Zukunft digital stattfinden. Neben einer Digitalisierung der Verwaltung sollen auch die Bereiche Bildung, Wirtschaft und Sicherheit zunehmend digital werden und eine moderne Infrastruktur dafür sorgen, dass Österreich zum Vorreiter der Digitalisierung und zur Gruppe der „Innovation-Leader“ aufsteigt.
3. Duale Ausbildung & qualifizierte Zuwanderung gegen Fachkräftemangel
Im internationalen Wettbewerb um Investoren, spielt vor allem die Verfügbarkeit von Fachkräften eine wichtige Rolle. Die neue Bundesregierung hat es sich deshalb zum Ziel gesetzt, die international geachtete duale Ausbildung und Facharbeiter-Ausbildung weiterhin zu stärken, z.B. durch eine Schwerpunktbildung in den MINT-Fächern. Außerdem sollen Ausbildungen stärker am Bedarf der Wirtschaft orientiert werden und Kooperationen zwischen österreichischen Schulen, Hochschulen, Unternehmen und internationalen Bildungseinrichtungen in Form gemeinsamer Ausbildungsprogramme vertieft werden. Durch eine qualifizierte, gelenkte Zuwanderung soll der österreichische Arbeitsmarkt das Potential erhalten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
4. Gezielte Förderung der unternehmerischen Forschung
Insgesamt soll Österreich auch als F&E-Headquarter für international agierende Unternehmen gestärkt werden. So ist eine jährliche Erhöhung der Forschungsausgaben des Bundes geplant. Das Ziel: Eine Forschungsquote von 3,76 Prozent. Derzeit liegen die Forschungsausgaben bei rund 3,09 Prozent – dies entspricht der zweithöchsten Forschungsquote in Europa. Gleichzeitig soll die bestehende Forschungs-, Technologie- und Innovationsstrategie fortgeschrieben werden. Zu ihren Schwerpunkten gehören:
- Umsetzung der Life-Science-Strategie
- Weiterentwicklung der Mikroelektronikindustrie („Silicon Austria“)
- Stärkung der Automobilzulieferindustrie
- Weiterverfolgung der Vorhaben im Bereich der Batterieproduktion und der Quantencomputertechnologie
- Fokus auf Leuchtturmprojekte für den 5G-Bereich
- Ambient Assisted Living
- Ausbau der Energieforschung