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Die Vorzüge der FlexCo kommen in der Praxis gut an
12. März 2024Am 01.01.2024 ist das Bundesgesetz über die Flexible Kapitalgesellschaft in Kraft getreten. Damit wurde eine neue Kapitalgesellschaftsform eingeführt, die speziell auf die Bedürfnisse von Start-ups und anderen innovativen Unternehmen zuge-schnitten ist: die Flexible Kapitalgesellschaft oder FlexCo. Erste Erfahrungsberichte zeigen, dass diese neue Rechtsform in der Praxis gut angenommen wird.
Mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der Aktiengesellschaft (AG) verfügte Österreich schon bisher über zwei Kapitalgesellschaftsformen, die sowohl national als auch international eine hohe Reputation genießen. Seit dem Jahreswechsel besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine Kapitalgesellschaft in der Form einer Flexiblen Kapitalgesellschaft zu gründen. Die FlexCo kombiniert Elemente der GmbH und der AG. Sie vereint das Beste aus beiden Welten und bietet mehr Freiheit bei der Ausgestaltung als die bereits etablierten Gesellschaftsformen.
„FlexCo“ bisher häufigster Firmenzusatz
Der Firmenwortlaut einer FlexCo hat die Bezeichnung „Flexible Kapitalgesellschaft“, „Flexible Company“, „FlexKapG“ oder „FlexCo“ zu enthalten. Eine Auswertung des österreichischen Firmenbuchs zeigt, dass bisher „FlexCo“ der mit Abstand beliebteste Rechtsformzusatz bei dieser neuen Gesellschaftsform ist. Anfang März schienen 66 Gesellschaften mit dieser Bezeichnung im Firmenbuch auf. Die Abkürzung „FlexKapG“ wurde 13 Mal gewählt. Weniger beliebt waren dagegen die Langfassungen „Flexible Kapitalgesellschaft“ und „Flexible Company“. Sie kommen gemeinsam auf drei Eintragungen im Firmenbuch.
Somit sind in den ersten zwei Monaten bereits 82 Flexible Kapitalgesellschaften entstanden. Unsere Auswertung zeigt außerdem, dass die meisten davon in der Osthälfte Österreichs angesiedelt sind, und zwar ganz überwiegend in Wien, Niederösterreich und Oberösterreich.
Erste Erfahrungen mit der Flexiblen Kapitalgesellschaft
Die Praxis hat bisher sehr positiv auf die neue Kapitalgesellschaft reagiert. Das zeigt sich unter anderem daran, dass die im Firmenbuch bereits registrierten Flexiblen Kapitalgesellschaften nicht nur neu gegründet wurden. Zum Teil wurden auch bestehende GmbHs umgewandelt, um von den Vorzügen der FlexCo profitieren zu können. Das Umwandlungsverfahren ist einfach: Zur Umwandlung ist ein Beschluss der Generalversammlung mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen und eine entsprechende Eintragung in das Firmenbuch erforderlich.
Die FlexCo bietet einige Vorteile im Vergleich zur GmbH. Gründe für die Wahl der Flexiblen Kapitalgesellschaft können beispielsweise sein:
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Die FlexCo kann Unternehmenswert-Anteile begeben. Diese Anteile eignen sich besonders für Mitarbeiterbeteiligungen, weil sie am Gewinn und Exit des Unternehmens partizipieren, aber über kein Stimmrecht verfügen. Unternehmenswert-Anteile können aber auch an Dritte ausgegeben werden, wie z.B. externe Berater:innen.
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Bei der FlexCo stehen neue Finanzierungsformen zur Verfügung, wie die bedingte Kapitalerhöhung oder die Ausgabe von genehmigtem Kapital. Dadurch kann die Gesellschaft schneller Kapital beschaffen.
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Es gibt weniger Formvorschriften. Geschäftsanteile an einer FlexCo können ohne Notariatsakt übertragen bzw. im Wege einer Kapitalerhöhung übernommen werden.
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Die FlexCo ermöglicht eine schnellere Willensbildung. Umlaufbeschlüsse (das sind schriftliche Beschlüsse) können nun auch gefasst werden, wenn nicht alle Gesellschafter einer schriftlichen Beschlussfassung zustimmen. Es müssen aber alle Gesellschafter an der Beschlussfassung teilnehmen können. Darüber hinaus ist eine Abstimmung in Textform möglich. Beschlüsse können also auch per E-Mail gefasst werden.
Die Praxis lobt insbesondere die Erleichterungen bei den Gesellschafterbeschlüssen. Dadurch können wichtige Entscheidungen rascher getroffen werden. Auch auf diese Weise kann die richtige Wahl der Rechtsform zu Effizienzgewinnen führen. Unterdessen waren die Firmenbuchgerichte gut auf die neue Gesellschaftsform vorbereitet. Sowohl Gründungen als auch Umwandlungen konnten problemlos und effizient umgesetzt werden. Konzipiert ist die FlexCo aufgrund ihrer erhöhten Flexibilität vor allem für Start-ups. Die neue Rechtsform ist aber nicht auf Start-ups beschränkt, sondern steht Unternehmen unabhängig von ihrer Größe oder Branche offen.
Autor: Stefan Gutbrunner (LinkedIn), Rechtsanwalt bei CHG Czernich Rechtsanwälte in Wien. Die Kanzlei berät KMU und Startups unter anderem in den Bereichen Unternehmens- und Gesellschaftsrecht/M&A, Private Equity, Venture Capital und neue Technologien. In einem Video-Quiz beantworten Stefan Gutbrunner und sein Kollege Stefan Humer Fragen rund um die Gründung einer Flexiblen Kapitalgesellschaft, Umwandlung einer bestehenden GmbH sowie zu Mitarbeiterbeteiligungen und Investorenrechten im Kontext der FlexCo.