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Why Austria

Wie gelingt die Unternehmensgründung in Österreich schnell und unkompliziert?

  • Österreich bietet ideale Voraussetzungen für Ihre Unternehmensgründung
    Stabiler Wirtschaftsstandort mit klaren rechtlichen Rahmenbedingungen und effizienter Verwaltung.
  • Gründung ohne österreichische Beteiligung möglich
    Sowohl Einzelpersonen als auch internationale Gesellschaften können eine GmbH gründen – ganz ohne lokale Partner:innen. 
  • Attraktiv für Start-ups und internationale Expansion
    Ob neue Geschäftseinheit oder Tochtergesellschaft: Österreich ist ein wirtschaftsfreundlicher Standort mit hoher Lebensqualität
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GmbH

Warum ist die GmbH die beliebteste Rechtsform in Österreich?

  • 01

    Gesellschafter:innen haften nur mit ihrer Einlage – das reduziert das persönliche Risiko und schafft rechtliche Sicherheit.

  • 02

    Eine GmbH kann auch von einer Einzelperson gegründet werden, die gleichzeitig als Geschäftsführer:in agiert – ideal für Gründer:innen und kleine Teams.

  • 03

    Als etablierte Rechtsform genießt die GmbH hohes Vertrauen bei Partner:innen, Banken und Förderstellen.

  • 04

    Die GmbH überzeugt durch geringeren Formalismus und überschaubaren Verwaltungsaufwand – effizient und praxisnah.

Wie gründen Sie eine GmbH in Östereich?

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  • Schritt 0 Vorbereitung

      • Businessplan erstellen: Ein fundierter Businessplan dient als Orientierungshilfe vor und während der Gründung. Er hilft, Risiken zu minimieren und die Erfolgschancen zu erhöhen.
      • Eckdaten festlegen Definieren Sie den Firmensitz, den Namen der GmbH, die Geschäftsführung sowie den Tätigkeitsbereich. Diese Angaben sind grundlegend für die weitere Planung und Anmeldung.
      • Rechtsberatung einholen: Setzen Sie sich mit Ihrer Rechtsberatung in Verbindung, um den Gesellschaftsvertrag zu erstellen. Dieser regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihrer GmbH. 
      • Geschäftskonto eröffnen: Kontaktieren Sie eine österreichische Bank, um die Eröffnung eines Geschäftskontos vorzubereiten. Dieses ist erforderlich für die Einzahlung des Stammkapitals.
  • Schritt 1 Gesellschaftsvertrag und Stammkapital

      • Gesellschaftsvertrag erstellen: Für die Gründung einer GmbH benötigen Sie einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag (bei Ein-Personen-Gesellschaften: eine Errichtungserklärung). In diesem Schritt wird auch die Geschäftsführung bestellt.
      • Stammkapital festlegen Das gesetzlich vorgeschriebene Mindeststammkapital beträgt 10.000 Euro. Davon müssen mindestens 5.000 Euro als Bareinlage eingebracht werden.
      • Überweisung der Bareinlage: Sie überweisen die Bareinlage von Ihrem bereits eröffneten Geschäftskonto.
  • Schritt 2 Eintragung ins Firmenbuch

      • Sie füllen das Antragsformular aus und lassen es von der Geschäftsführung notariell beglaubigt unterschreiben.

      Erforderliche Unterlagen
      Für die Eintragung benötigen Sie folgende Dokumente: 

      • Notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag
      • Beschluss über die Bestellung der Geschäftsführung (entfällt, wenn bereits im Gesellschaftsvertrag enthalten)
      • Beglaubigte Musterzeichnungserklärung der Geschäftsführung
      • Nachweis über die Einzahlung der Bareinlage inkl. Erklärung aller Geschäftsführer:innen

      Der Antrag wird direkt beim zuständigen Firmenbuchgericht eingebracht.

  • Schritt 3 Gewerbeanmeldung

    • In der Regel benötigen Sie für Ihre wirtschaftliche Tätigkeit in Österreich eine Gewerbeberechtigung. Dabei wird zwischen konzessionierten, reglementierten und freien Gewerben unterschieden:

      • Freie Gewerbe:
        Keine fachliche Qualifikation erforderlich. Voraussetzungen sind lediglich ein Mindestalter von 18 Jahren und ein aktueller Strafregisterauszug.
      • Reglementierte und konzessionierte Gewerbe:
        Hier ist zusätzlich ein Nachweis über fachliche Qualifikation oder einschlägige Berufserfahrung notwendig.

      Falls Sie selbst nicht über die erforderlichen Qualifikationen oder keine Arbeitsbewilligung in Österreich verfügen, können Sie eine:n gewerberechtliche:n Geschäftsführer:in mit den notwendigen Qualifikationen anstellen (mindestens 20 Wochenstunden).

      Sie haben Fragen rund um die Gewerbeberechtigung für Ihre Geschäftsidee? INVEST in AUSTRIA hilft ihnen gerne weiter – Jetzt kontaktierenJetzt kontaktieren (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet).

  • Schritt 4 Meldung an Finanzamt und Sozialversicherung

      • Steuernummer und UID beantragen
        Als GmbH sind Sie körperschafts- und umsatzsteuerpflichtig. Nach der Eintragung ins Firmenbuch beantragen Sie (oder Ihre Steuerberatung) eine Steuernummer sowie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) beim zuständigen Finanzamt.
      • Mitarbeiter:innen anmelden Wenn Sie Personal beschäftigen, müssen diese vor dem ersten Arbeitstag bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt angemeldet werden. Diese Meldung übernimmt in der Regel Ihre Steuerberatung.
      • Meldung an die Oesterreichische Nationalbank (OeNB)
        Grenzüberschreitende Transaktionen – etwa im Zusammenhang mit Direktinvestitionen – sind der OeNB zu melden. Diese Daten dienen der Erstellung der Außenwirtschaftsstatistik.
1.6 Mrd. Euro
Wussten Sie, dass Österreich jährlich 1,6 Mrd. Euro Förderbudget vergibt?
  1. Die österreichische Bundesregierung stimuliert mit attraktiven Förderungen und Konjunkturmitteln Forschung und Innovation
  2. Österreich sorgt bei Unternehmen damit für Planungs- und Budgetsicherheit.
Zweigniederlassung

Wie nutzen internationale Unternehmen die Zweigniederlassung für Ihren Markteintritt

  • 01
    MerkmalDetails
    RechtspersönlichkeitKeine eigenen – gehört zur ausländischen Muttergesellschaft
    Haftung & PflichtenLiegen bei der Muttergesellschaft
    MindestkapitalNicht erforderlich
    GeneralversammlungenKeine Verpflichtung zur Abhaltung
    BilanzveröffentlichungKeine Pflicht zur Veröffentlichung
    BuchhaltungEigene Buchhaltung für die Zweigniederlassung ist verpflichtend
  • 02
    • Eintragung im österreichischen Firmenbuch ist zwingend erforderlich
    • Vorlage des Gesellschaftsvertrags der ausländischen Gesellschaft (ggf. mit Übersetzung)
    • Jährliche Einreichung der übersetzten Bilanzen der Muttergesellschaft beim Firmenbuchgericht
  • 03

    INVEST in AUSTRIA unterstützt internationale Unternehmen bei der Gründung in Österreich:

    • Maßgeschneiderter, kostenloser Service
    • Erste Anlaufstelle für alle Fragen zur Zweigniederlassung

Wie gründen Sie eine Zweigniederlassung in Östereich?

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  • Schritt 1 Beschluss über die Gründung

      • Die Zweigniederlassung ist keine eigenständige juristische Person, sondern eine wirtschaftlich unabhängige, räumlich getrennte Betriebsstätte des ausländischen Unternehmens.
      • Sie verfügt über eine eigene Organisation und Leitung, bleibt aber rechtlich Teil der Muttergesellschaft.
      • Der Firmenwortlaut muss den Namen des ausländischen Unternehmens enthalten.
      • Die Zweigniederlassung muss im österreichischen Firmenbuch eingetragen werden.
      • Bei Gesellschaften mit Sitz außerhalb der EU/EWR ist ein „ständiger Vertreter“ mit Wohnsitz in Österreich zu bestellen.
  • Schritt 2 Eintragung der Zweigniederlassung ins Firmenbuch

      • Antragstellung beim zuständigen Firmenbuchgericht.
      • Firmenbucheingabe:
        • Beglaubigt und unterzeichnet durch die vertretungsbefugte Geschäftsführung des ausländischen Unternehmens
      • Für den Antrag müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden.
        • Aktueller Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung des ausländischen Unternehmens → in beglaubigter Abschrift und ggf. beglaubigter Übersetzung
        • Beschluss des ausländischen Unternehmens über die Errichtung der Zweigniederlassung
        • Nachweis über den rechtlichen Bestand des ausländischen Unternehmens → z. B. beglaubigter Firmenbuch- oder Handelsregisterauszug
        • Beglaubigte Musterzeichnungserklärungen aller Geschäftsführer:innen des ausländischen Unternehmens → ggf. auch der inländischen Vertretung
        • Nachweis der regelmäßigen Geschäftstätigkeit im Herkunftsstaat → nicht erforderlich für Unternehmen mit Sitz in der EU
        • Bescheinigung über die tatsächliche Errichtung der Zweigniederlassung → z. B. Bestätigung der Wirtschaftskammer oder Mietvertrag
  • Schritt 3 Gewerbeanmeldung

      • Für die Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit in Österreich ist in der Regel eine Gewerbeberechtigung erforderlich.
      • Es gibt drei Arten von Gewerben:
        • Freie Gewerbe
          • Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre und Strafregisterauszug
          • Keine fachliche Qualifikation notwendig
        • Reglementierte Gewerbe
          • Erfordern einen Qualifikations- oder Erfahrungsnachweis
        • Konzessionierte Gewerbe
          • Zusätzlich zur Qualifikation sind behördliche Genehmigungen nötig

      Falls Sie selbst nicht über die nötigen Voraussetzungen oder keine Arbeitsbewilligung in Österreich haben, können Sie eine:n gewerberechtliche:n Geschäftsführer:in mit den nötigen Qualifikationen für mindestens 20 Wochenstunden anstellen.

      Sie haben Fragen rund um die Gewerbeberechtigung für Ihre Zweigniederlassung? INVEST in AUSTRIA hilft ihnen gerne weiter – Jetzt kontaktierenJetzt kontaktieren (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet).

  • Schritt 4 Meldung an Finanzamt und Sozialversicherung

      • Eine österreichische Zweigniederlassung benötigt eine Steuernummer. Die Gewinne der Zweigniederlassung werden in Österreich versteuert.
      • Beschäftigung von Mitarbeiter:innen
        Mitarbeiter:innen müssen vor dem ersten Arbeitstag bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt angemeldet werden.

        Diese Anmeldung übernimmt in der Regel Ihre Steuerberatung. 
      • Meldung grenzüberschreitender Transaktionen
6200 Startups
Wussten Sie, dass Österreich rund 6.200 Startups zählt? Das entspricht 687 Startups pro Million Einwohner:innen.
  1. Wien beheimatet aktuell 4 Unicorns, was die wachsende Bedeutung des Standorts für high-Growth-Startups untermauert.
  2. Ein starkes Support-Ökosystem, hohe Finanzierungsbereitschaft und attraktive Wachstumschancen bilden die idealen Rahmenbedingungen für den Markteintritt.
Flexco

FlexCo: Die Unternehmensform für die Zukunft

  • 01

    Die Flexco verbindet modernes Wirtschaftsrecht mit maximaler Anpassungsfähigkeit. Diese Rechtsform ist ideal für Startups und Tech-Unternehmen, die schnell handeln und innovativ skalieren wollen.

  • 02

    Als neue Rechtsform vereint die FlexCo die Vorteile der GmbH mit klarem Regelwerk für Beteiligungen und Governance. Für alle, die Flexibilität schätzen aber auf Rechtssicherheit nicht verzichten wollen.

  • 03

    Ob ein:e Gründer:in oder 100 Investor:innen: Die FlexCo passt sich an

Wie unterscheidet sich die FlexCo von der GmbH?

  1. 01
    • FlexCo: Speziell für Startups und wachstumsorientierte Unternehmen konzipiert
    • GmbH: Für KMU und etablierte Unternehmen geeignet
  2. 02
    • FlexCo: 10.000 €
    • GmbH: 10.000 €
  3. 03
    • FlexCo: Einführung von „Unternehmenswert-Anteilen“ – ideal für Mitarbeiterbeteiligung und Investor:innen
    • GmbH: Statische Beteiligungsstruktur, keine flexible Anteilsformen
  1. 04
    • FlexCo: Flexibel gestaltbar – erlaubt Mischformen aus GmbH- und AG-Strukturen
    • GmbH: Klassische Struktur mit Geschäftsführer:in und Generalversammlung
  2. 05
    • FlexCo: Vereinfachte Kapitalerhöhungen und Beteiligungsmodelle
    • GmbH: Kapitalmaßnahmen sind formaler und weniger flexibel
  3. 06
    • FlexCo: Digitalfreundlich und auf schnelle Skalierung ausgelegt
    • GmbH: Bewährter Standardprozess mit klaren rechtlichen Rahmenbedingungen

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  • Förderlandschaft für Innovation

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