Aufenthalt von EU/EWR-Staatsbürgern und Bürgern aus der Schweiz
EU/EWR-Staatsbürger sowie Staatsbürger aus der Schweiz brauchen für den Aufenthalt in Österreich keinen Aufenthaltstitel. Sie sind von der Visumspflicht befreit und haben eine Aufenthaltsgenehmigung in Österreich für einen Zeitraum von drei Monaten. Bei Aufenthalten ab drei Monaten muss lediglich eine Anmeldebescheinigung beantragt werden.
EU/EWR-Staatsbürger sowie Schweizer erwerben nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt im Bundesgebiet das Recht auf Daueraufenthalt. Ihnen wird der Antrag auf eine „Bescheinigung des Daueraufenthalts“ ausgestellt.
- Mehr Informationen zur Mobilität innerhalb der EU finden sie auf www.migration.gv.at
Selbstständigkeit für EU/EWR-Staatsbürgern in Österreich
Wer auswandern möchte, hat als EU/EWR-Staatsbürger freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Jene Personen können sich im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit in Österreich frei bewegen und daher grundsätzlich einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, sofern sie über ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Ähnliches) verfügen.
Somit dürfen ausländische Staatsbürger in Österreich eine Firma gründen, Geschäftsführungsfunktionen übernehmen und auch Unternehmen erwerben (M&A). Finden Sie hier mehr Informationen zur Unternehmensgründung für Ausländer in Österreich.
Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen
Drittstaatsangehörige (Angehörige von Staaten, die weder eine EU-Zugehörigkeit vorweisen können, noch zum Europäischen Wirtschaftsraum EWR gehören), die sich innerhalb eines Jahres länger als sechs Monate in Österreich aufhalten wollen, benötigen einen Aufenthaltstitel. Dieser Aufenthaltstitel ist in dieser Form möglich:
- Rot-Weiß-Rot Karte
- Rot-Weiß-Rot Karte plus
- Aufenthaltsbewilligung
- „Aufenthaltstitel Familienangehöriger“
Für Aufenthalte bis zu maximal sechs Monaten müssen Drittstaatsangehörige keinen Aufenthaltstitel, sondern ein Visum beantragen. Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen sind für bestimmte Drittstaatsangehörige auch ohne Visum möglich.
- Mehr Informationen zur dauerhaften Zuwanderung finden sie auf www.migration.gv.at.
Selbstständigkeit für Drittstaatsangehörige in Österreich
Österreich führt mit der Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) ein transparentes und flexibles Zuwanderungssystem ein. Ziel ist hierbei, qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten und ihren Familienangehörigen eine nach personenbezogenen und arbeitsmarktpolitischen Kriterien gesteuerte und auf Dauer ausgerichtete Zuwanderung nach Österreich zu ermöglichen (www.migration.gv.at).
Die Rot-Weiß-Rot-Karte richtet sich ausschließlich an Bürger mit Nicht-EU-Zugehörigkeit. Wenn Sie sich in Österreich selbstständig machen möchten und zu einer der folgenden Personengruppen gehören, können Sie eine Rot-Weiß-Rot – Karte erhalten:
-
Startup Gründer
Die Startup-Szene in Österreich erlebt einen kräftigen und sich nun schon über Jahre hinweg stetig verstärkenden Boom. Als Staatsangehörige/r eines Drittstaats können Sie eine Rot-Weiß-Rot – Karte für Start-up-GründerInnen beantragen, wenn:
-
- Sie im Rahmen eines neu zu gründenden Unternehmens innovative Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Technologien entwickeln und in den Markt einführen
- dazu einen schlüssigen Businessplan für die Gründung und den Betrieb des Unternehmens vorlegen
- wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsführung des geplanten Unternehmens tatsächlich persönlich ausüben
- Kapital für das zu gründende Unternehmen in der Höhe von mindestens € 50.000, davon zumindest die Hälfte Eigenkapital, nachweisen und
- nach gewissen Zulassungskriterien mindestens 50 Punkte erreichen.
-
Selbständige Schlüsselkräfte
Als Staatsangehörige/r eines Drittstaats können Sie eine Rot-Weiß-Rot – Karte für Selbständige Schlüsselkräfte beantragen, wenn Ihre selbständige Erwerbstätigkeit in Österreich einen gesamtwirtschaftlichen Nutzen darstellt, der über einen rein betrieblichen Nutzen hinausgeht.
Das ist insbesondere der Fall, wenn:
-
- mit Ihrer Erwerbstätigkeit ein nachhaltiger Transfer von Investitionskapital in Höhe von mindestens € 100.000 nach Österreich verbunden ist oder
- Ihre beabsichtigte Erwerbstätigkeit neue Arbeitsplätze schafft oder bestehende Arbeitsplätze sichert oder
- mit Ihrer Niederlassung ein Transfer von Know-how oder die Einführung neuer Technologien verbunden ist oder
- Ihr Unternehmen wesentliche Bedeutung für eine ganze Region hat.
Wenn Sie sich in Österreich selbstständig machen möchten, stehen wir Ihnen gerne für ein kostenloses, persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
Ewald Oberhammer, von Oberhammer Rechtsanwälte, erklärt die Besonderheiten der Rot-Weiß-Rot – Karte in Österreich.
Kontaktieren Sie uns> Tipp: Lesen Sie in unserem Blog, wie Wien, die lebenswerteste Stadt der Welt, die High Potentials anlockt.
Beschäftigung und unselbstständiges Arbeiten von EU/EWR-Staatsbürgern und Drittstaatsangehörigen in Österreich
Mehr Informationen zum Thema "Arbeiten in Österreich" finden sie auf www.workinaustria.com