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Österreich senkt Gewinnbesteuerung
18. Januar 2023Österreich hat mit 1.1.2023 die Gewinnbesteuerung von Unternehmen auf 24 Prozent gesenkt. Zudem fördert die Alpenrepublik die Aktivitäten von Unternehmen mit einem Investitionsfreibetrag von 10 Prozent, bei ökologischen Investitionen beträgt der Freibetrag sogar 15 Prozent. Die Bemessungsgrundlage, d.h. der Höchstbetrag, für den die Investitionszulage in Anspruch genommen werden kann, beträgt 1 Mio. EUR pro Unternehmen und Steuerjahr. Und bei Ausgaben in Forschung und Entwicklung können Unternehmen die steuerliche Forschungsprämie in Höhe von 14 Prozent in Anspruch nehmen.
Die Alpenrepublik legt nächstes Jahr noch nach: 2024 wird die Gewinnbesteuerung nochmals auf 23 Prozent gesenkt. Damit wird eine durchschnittliche Besteuerung von Unternehmen nahe 20 Prozent erwartet.
Auch für Arbeitnehmer wird Österreich steuerlich attraktiver: Die sogenannte „kalte Progression“ – also die versteckte Steuererhöhung durch Nichtanpassen der Steuerschwellenwerte an die Preissteigerungen – wurde mit dem Jahr 2023 abgeschafft. Damit wird auf die aktuell hohen Inflationsraten reagiert und zudem die Kaufkraft der Konsument:innen gestärkt.
- Weitere Informationen über steuerliche Themen in Österreich erhalten Sie auch in unserer Broschüre "Investieren in Österreich - Steuerliche Aspekte"