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Neue Gesellschaftsform für Startups
10. Januar 2024Mit 1.1.2024 wurde in Österreich die „Flexible Kapitalgesellschaft" (kurz FlexCo) als neue Rechtsform eingeführt, die speziell auf die Bedürfnisse von Startups ausgerichtet ist. Dies ist Teil des Startup-Pakets der Österreichische Bundesregierung, zur Förderung junger Unternehmen.
Die mit dem Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) geschaffene neue juristische Person der FlexCo stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts und macht Österreich für Startup-Gründer:innen noch attraktiver.
Die neue Kapitalgesellschaft ist eine Mischung aus Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und ein wenig Aktiengesellschaft (AG). Die meisten Bestimmungen entstammen dem Recht der GmbH, deren Regeln auch subsidiär gelten. Ergänzend kommen einzelne Vorschriften aus dem Aktienrecht hinzu. Neben der Vereinfachung und Verschlankung der Bestimmungen liegt ein Schwerpunkt auf der Beteiligung der Mitarbeitenden am Erfolg des Unternehmens – ein wichtiger Punkt für junge Firmen, die ihre allseits gesuchten Fachkräfte an sich binden wollen.
Der Kapitalbedarf in der Anfangsphase des Unternehmens wird im Vergleich zur GmbH erheblich reduziert. Das erforderliche Mindeststammkapital, das sich aus den Stammeinlagen der Gesellschafter:innen zusammensetzt, beträgt 10.000 EUR, wovon nur die Hälfte bar eingezahlt werden muss. Nach der Gründung der Gesellschaft darf der auf das Stammkapital einbezahlte Betrag für Geschäftszwecke verwendet werden. Als Mindestkörperschaftsteuer, die auch zu entrichten ist, wenn in dem Wirtschaftsjahr kein Gewinn erzielt wird, fällt ein Betrag von 500 EUR an. Diese Steuer kann in Jahren von Gewinnen angerechnet werden.
Der Erwerb eigener Anteile ist für die FlexCo bis zu einem Drittel des Stammkapitals zulässig. So soll die Gesellschaft Anteile für künftige Investor:innen bereithalten können. Weiter sind flexible Kapitalmaßnahmen wie bedingte Kapitalerhöhungen – etwa zur Gewährung von Anteilsoptionen an Mitarbeitende oder von Bezugsrechten – und genehmigtes Kapital zur Ausgabe neuer Geschäftsanteile vorgesehen. Gesellschafter:innen können sich schon mit einer Stammeinlage von 1 EUR an der FlexCo beteiligen.
Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auch im Blog-Beitrag Neues Startup-Paket: Die Mitarbeiterbeteiligungen and Startup-Paket: FlexCo und Mitarbeiterbeteiligung NEU ab 1.1.2024.
Startup Location Austria - Webinar zur neuen Unternehmensform: FlexCo, 01. Feb 2024
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