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Doing Business Ein Unternehmen in Österreich gründen

Überblick

Jede Person oder internationale Gesellschaft kann in Österreich eine GmbH gründen ohne eine:n österreichische:n Beteiligungspartner:in.

Weitere Vorteile der GmbH sind:

  • Haftungsbeschränkung der Gesellschafter mit der Höhe des Stammkapitals
  • Auch nur eine Person kann eine GmbH gründen und zugleich der Geschäftsführer sein.
  • Geringerer Formalismus und Verwaltungsaufwand als bei einer AG.

Die GmbH:
Die beliebteste Rechtsform 

In diesem Kapitel finden Sie alle notwendigen Schritte zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Österreich

So gründen Sie eine GmbH
in Österreich

Navigationslinie
  • Schritt 0 Vorbereitung

    • Zunächst sollten Sie Kontakt zu Ihrer Rechtsberatung aufnehmen und den Gesellschaftsvertrag ausarbeiten.

    • Klären Sie Firmensitz, Namen der Gesellschaft und Geschäftsführer:in ab und legen Sie fest, welchen Tätigkeitsbereich Sie mit Ihrer GmbH abdecken möchten.

    • Nehmen Sie Kontakt mit einer österreichischen Bank auf, um die Kontoeröffnung vorzubereiten.

  • Schritt 1 Gesellschaftsvertrag und Stammkapital

    • Als erstes brauchen Sie einen unterschriebenen Gesellschaftsvertrag (bei Einpersonen-Gesellschaften: Errichtungserklärung). Dieser wird notariell beglaubigt. Dabei wird auch die Geschäftsführung bestellt.

    • Das Mindeststammkapital beträgt 35.000 Euro, davon müssen mindestens 17.500 Euro in bar eingezahlt werden.

      Bei einer "gründungsprivilegierten Gmbh" beträgt das Stammkapital mindestens 10.000 Euro, davon müssen mindestens 5.000 Euro als Bareinlage eingezahlt werden. Nach spätestens 10 Jahren muss die Bareinlage auf 17.500 Euro aufgestockt werden.

    • Sie eröffnen ein Geschäftskonto und überweisen die Bareinlage.

  • Schritt 2 Eintragung ins Firmenbuch

    • Sie füllen das Antragsformular aus und lassen es von der Geschäftsführung notariell beglaubigt unterschrieben.

    • Benötigte Unterlagen:

      1. Notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag
      2. Beschluss über die Bestellung der Geschäftsführung (Kann entfallen wenn bereits im Gesellschaftsvertrag enthalten)
      3. Beglaubigte Musterzeichnungserklärung der Geschäftsführung
      4. Nachweis über die Einzahlung der Bareinlage, Erklärung aller Geschäftsführer:innen.
      5. Der Antrag auf Eintragung wird beim Firmenbuchgericht direkt eingebracht.

       

  • Schritt 3 Gewerbeanmeldung

    • In der Regel benötigen Sie für eine wirtschaftliche Tätigkeit eine Gewerbeberechtigung.

    • Es gibt konzessionierte, reglementierte und freie Gewebe. Während Sie bei freien Gewerben nur über 18 Jahre alt sein müssen und einen Strafregisterauszug besitzen, ist bei den anderen Arten auch ein Qualifikations- bzw. Erfahrungsnachweis erforderlich. 

    • Sollten Sie nicht die erforderlichen Qualifikationen oder keine Arbeitsbewilligung in Österreich haben, so können Sie auch eine:n "gewerberechtliche:n Geschäftsführer:in" für zumindest 20 Wochenstunden anstellen.

    • INVEST in AUSTRIA informiert Sie über die notwendige Gewerbeberechtigung für Ihre geplante Tätigkeit in Österreich.

  • Schritt 4 Meldung beim Finanzamt und Ihrer Beschäftigten

    • Sie sind als GmbH körperschafts- und umsatzsteuerpflichtig. Dafür brauchen Sie eine Steuernummer und eine UID (Umsatzsteueridentifikation). Diese können Sie oder Ihr:e Steuerberater:in nach dem Eintragen ins Firmenbuch beantragen.

    • Sie beschäftigen Mitarbeiter:innen? Diese müssen Sie vor dem ersten Tag der Beschäftigung bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt anmelden. Das übernimmt üblicherweise Ihr:e Steuerberater:in für Sie.

Wussten Sie...

Seit 2022 kann sowohl der Notariatsakt als auch die Beglaubigung der Unterschriften vollständig digital abgewickelt werden.

...dass Sie eine GmbH auch vollständig digital gründen können?


Zweigniederlassung

Eine unselbständige Zweigniederlassung hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, die rechtlichen Pflichten und auch die Haftung bleiben bei der ausländischen Gesellschaft. Es ist kein Mindestkapital erforderlich, es müssen keine Generalversammlungen abgehalten werden und auch keine Bilanzen veröffentlicht werden. Allerdings muss eine eigene Buchhaltung für die Zweigniederlassung geführt werden.

Für die Eintragung ins Firmenbuch muss der Gesellschaftsvertrag der ausländischen Gesellschaft - gegebenenfalls übersetzt - vorgelegt werden. Jedes Jahr müssen die Bilanzen der ausländischen Gesellschaft beim Firmenbuchgericht - ebenfalls übersetzt - eingereicht werden.

Fragen zur Gründung einer Zweigniederlassung in Österreich?

INVEST in AUSTRIA ist die erste Anlaufstelle für internationale Unternehmen, die in Österreich eine eigene Gesellschaft gründen wollen. Unser Service ist maßgeschneidert und kostenlos.

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So gründen Sie
eine Zweigniederlassung
in Österreich

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  • Schritt 1 Beschluss über die Errichtung

    • Keine eigenständige juristische Person, sondern eine wirtschaftlich unabhängige und räumlich abgesonderte Betriebsstätte des ausländischen Unternehmens mit selbstständiger Organisation und Leitung.

    • Der Firmenwortlaut muss jenen des ausländischen Unternehmens enthalten.

    • Lassen Sie die Zweigniederlassung im österreichischen Firmenbuch eintragen.

    • Eine Gesellschaft mit Sitz außerhalb der EU/EWR muss einen „ständigen Vertreter“ mit Wohnsitz in Österreich bestellen.

  • Schritt 2 Eintrag im Firmenbuch

    • Antrag an das Firmenbuchgericht.

    • Firmenbucheingabe beglaubigt unterzeichnet durch die Geschäftsführung des ausländischen Unternehmens in vertretungsbefugter Anzahl.

    • Aktueller Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung des ausländischen Unternehmens in beglaubigter Abschrift und ggf. beglaubigter Übersetzung.

    • Beschluss des ausländischen Unternehmens über die Errichtung der Zweigniederlassung.

    • Nachweis über den rechtlichen Bestand des ausländischen Unternehmens (z.B. beglaubigter Firmenbuch- oder Handelsregisterauszug).

    • Beglaubigte Musterzeichnungserklärung(en) aller Geschäftsführenden des ausländischen Unternehmens und gegebenenfalls der inländischen Vertretung.

    • Nachweis der regelmäßigen Geschäftstätigkeit im Heimatstaat (nicht erforderlich für in der EU ansässige Unternehmen).

    • Bescheinigung über die tatsächlich durchgeführte Errichtung der Zweigniederlassung (z.B. Bestätigung der Wirtschaftskammer, Mietvertrag).

  • Schritt 3 Gewerbeanmeldung

    • Damit ein Unternehmensbetrieb in Österreich ausgeübt werden darf, ist in der Regel eine Gewerbeberechtigung erforderlich.

    • Es gibt konzessionierte, reglementierte und freie Gewebe. Während Sie bei freien Gewerben nur über 18 Jahre alt sein müssen und einen Strafregisterauszug benötigen, ist bei den anderen Arten auch ein Qualifikations- bzw. Erfahrungsnachweis erforderlich. Tipp: Sollten Sie nicht die erforderlichen Qualifikationen haben oder keine Arbeitsbewilligung in Österreich haben, so können Sie auch einen "gewerberechtlichen Geschäftsführer" für zumindest 20 Wochenstunden anstellen.

    • Melden Sie das Gewerbe online über das Gewerbe Informationssystem Austria an. 

  • Schritt 4 Meldung bei Finanzamt und Anmeldung Dienstnehmer

    • Eine österreichische Zweigniederlassung braucht eine Steuernummer. 

    • Die Gewinne der Zweigniederlassung werden in Österreich versteuert.

    • Sie beschäftigen Mitarbeiter:innen? Diese müssen Sie vor dem ersten Tag der Beschäftigung bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt anmelden. Das übernimmt üblicherweise Ihr:e Steuerberater:in für Sie.

Tipps für Ihren erfolgreichen Start in Österreich 

Sie suchen den perfekten Standort und die ideale Rechtsform für Ihre Expansion? Mit einem Standort in Österreich erschließen Sie nicht nur neue Märkte, sondern bauen auch Netzwerke inmitten Europas und sichern sich wertvolles Know-How österreichischer Player und Stakeholder. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung Ihres nächsten unternehmerischen Schrittes – mit den besten Tipps für Ihre Unternehmensgründung in Österreich.  

  1. 01

    Ein guter Marktüberblick konzentriert sich auf wesentliche Faktoren: Marktgröße und -potenzial, Markttrends und – ganz wichtig – eine ausführliche Analyse des Wettbewerbs. Weitere wichtige Fragen, die Sie nicht vergessen sollten: Lohnkosten, Immobilienpreise, laufende Kosten, Branchencluster, verfügbare Fachkräfte und Fördermöglichkeiten. Bei allen diesen Fragen unterstützt Sie unser erfahrenes Team von ABA - INVEST in AUSTRIA.

  2. 02

    Wer den Schritt nach Österreich wagt, braucht nicht nur ein gutes Produkt und den Wunsch  nach unternehmerischen Wachstum: Auch ein Businessplan gehört zum Rüstzeug für ein erfolgreiches Vorhaben und bietet die Chance, potenzielle Investor:innen zu überzeugen. Grundlage dafür ist die konkrete Überlegung, welche Geschäftstätigkeiten in welchem Umfang am neuen Standort geplant sind: Was wird in der Zentrale im Ursprungsland und was wird in der neuen Auslandsniederlassung umgesetzt? Wie sind Vertrieb, Produktion, Marketing sowie Forschung und Entwicklung aufgebaut? Unser Rat: Betrachten Sie die Expansion nach Österreich ähnlich wie eine Neugründung. 

  3. 03

    In  Österreich tätige Unternehmen unterliegen österreichweit einer  einheitlichen  Körperschaftsteuer. Diese wird bis 2024 stufenweise von 25% auf  23% gesenkt (1 % ab 1. Jänner 2023, 1 % ab 1. Jänner 2024).  Weitere Belastungen wie Gewerbe-, Vermögens- oder Erbschaftssteuer,  die in anderen Ländern durchaus üblich sind, gibt es in Österreich nicht.

  1. 04

    Österreich hat 9 Bundesländer mit unterschiedlichen Branchenschwerpunkten. INVEST in AUSTRIA findet mit Ihnen den richtigen Standort und unterstützt - gemeinsam mit den regionalen Agenturen - bei der Standortsuche.

  2. 05

    Nehmen Sie vor der Umsetzung Ihres Expansionsprojekts Kontakt zu wichtigen Stakeholdern auf und lassen Sie sich von Spezialist:innen beraten, deren fachliches Know-how sowohl Österreich als auch Ihr Herkunftsland umfasst. Es gibt landesspezifische Fachausdrücke, etwa im Verwaltungsrecht - fragen Sie lieber einmal mehr nach! INVEST in AUSTRIA unterstützt Sie gerne mit den richtigen Kontakten.

  3. 06

    Unternehmen bietet Österreich mit dem Unternehmensserviceportal die Möglichkeit, Verwaltungsschritte ganz einfach online zu erledigen. So können Sie nicht nur online ein Unternehmen gründen, sondern auch digital Formulare ausfüllen, Ihren Standort verlegen und Ihre Finanzen erledigen. Registrierung und Nutzung sind jeweils kostenfrei möglich. 


Unsere Services

Die ABA macht’s einfach 

Als erfahrene Expert:innen mit ausgezeichneter Marktkenntnis stehen wir Ihnen bei jedem Schritt Ihrer Unternehmensgründung in Österreich zur Seite und vernetzen Sie mit den passenden Spezialisten.

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Checklisten zur Unternehmensgründung

Alles im Blick: Mit diesen Checklisten übersehen Sie keine wichtigen Punkte auf dem Weg zum Ihrem Business in Österreich.

Checkliste Gründung GmbH

Checkliste Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Step by step zu Ihrer GmbH in Österreich

Checkliste Gründung Zweigniederlassung

Gründung einer Zweigniederlassung durch eine ausländische Vertretung (Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaft)

Alle Schritte für den Start Ihrer Zweigniederlassung

Downloads zur Unternehmensgründung

Finden Sie hier wissenswerte und nützliche Informationen rund um die Unternehmensgründung in Österreich ganz einfach zum Downloaden.

Für detaillierte Infos kontaktieren Sie uns einfach direkt!

Unternehmensgründung

Wie können ausländische Unternehmen in Österreich tätig werden?

Investieren in Österreich - Steuerliche Aspekte

Wie können ausländische Unternehmen in Österreich tätig werden?
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