
Wie gelingt die Unternehmensgründung in Österreich schnell und unkompliziert?
- Österreich bietet ideale Voraussetzungen für Ihre Unternehmensgründung
Stabiler Wirtschaftsstandort mit klaren rechtlichen Rahmenbedingungen und effizienter Verwaltung. - Gründung ohne österreichische Beteiligung möglich
Sowohl Einzelpersonen als auch internationale Gesellschaften können eine GmbH gründen – ganz ohne lokale Partner:innen. - Attraktiv für Start-ups und internationale Expansion
Ob neue Geschäftseinheit oder Tochtergesellschaft: Österreich ist ein wirtschaftsfreundlicher Standort mit hoher Lebensqualität
Warum ist die GmbH die beliebteste Rechtsform in Österreich?
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Klare Haftungsbeschränkung
Gesellschafter:innen haften nur mit ihrer Einlage – das reduziert das persönliche Risiko und schafft rechtliche Sicherheit.
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Gründung als Einzelperson möglich
Eine GmbH kann auch von einer Einzelperson gegründet werden, die gleichzeitig als Geschäftsführer:in agiert – ideal für Gründer:innen und kleine Teams.
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Seriös und Investorenfreundlich
Als etablierte Rechtsform genießt die GmbH hohes Vertrauen bei Partner:innen, Banken und Förderstellen.
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Wenig Bürokratie im Vergleich zur AG
Die GmbH überzeugt durch geringeren Formalismus und überschaubaren Verwaltungsaufwand – effizient und praxisnah.
Wie gründen Sie eine GmbH in Östereich?
Schritt 0 Vorbereitung
Schritt 1 Gesellschaftsvertrag und Stammkapital
Schritt 2 Eintragung ins Firmenbuch
Schritt 3 Gewerbeanmeldung
Schritt 4 Meldung an Finanzamt und Sozialversicherung
- Die österreichische Bundesregierung stimuliert mit attraktiven Förderungen und Konjunkturmitteln Forschung und Innovation
- Österreich sorgt bei Unternehmen damit für Planungs- und Budgetsicherheit.
Wie nutzen internationale Unternehmen die Zweigniederlassung für Ihren Markteintritt
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Wie nutzen internationale Unternehmen die Zweigniederlassung für Ihren Markteintritt
Merkmal Details Rechtspersönlichkeit Keine eigenen – gehört zur ausländischen Muttergesellschaft Haftung & Pflichten Liegen bei der Muttergesellschaft Mindestkapital Nicht erforderlich Generalversammlungen Keine Verpflichtung zur Abhaltung Bilanzveröffentlichung Keine Pflicht zur Veröffentlichung Buchhaltung Eigene Buchhaltung für die Zweigniederlassung ist verpflichtend - 02
Firmenbucheintragung & Dokumente
- Eintragung im österreichischen Firmenbuch ist zwingend erforderlich
- Vorlage des Gesellschaftsvertrags der ausländischen Gesellschaft (ggf. mit Übersetzung)
- Jährliche Einreichung der übersetzten Bilanzen der Muttergesellschaft beim Firmenbuchgericht
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Fragen zur Gründung?
INVEST in AUSTRIA unterstützt internationale Unternehmen bei der Gründung in Österreich:
- Maßgeschneiderter, kostenloser Service
- Erste Anlaufstelle für alle Fragen zur Zweigniederlassung
Wie gründen Sie eine Zweigniederlassung in Östereich?
Schritt 1 Beschluss über die Gründung
Schritt 2 Eintragung der Zweigniederlassung ins Firmenbuch
Schritt 3 Gewerbeanmeldung
Schritt 4 Meldung an Finanzamt und Sozialversicherung
- Wien beheimatet aktuell 4 Unicorns, was die wachsende Bedeutung des Standorts für high-Growth-Startups untermauert.
- Ein starkes Support-Ökosystem, hohe Finanzierungsbereitschaft und attraktive Wachstumschancen bilden die idealen Rahmenbedingungen für den Markteintritt.
FlexCo: Die Unternehmensform für die Zukunft
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Ideal für Startups
Die Flexco verbindet modernes Wirtschaftsrecht mit maximaler Anpassungsfähigkeit. Diese Rechtsform ist ideal für Startups und Tech-Unternehmen, die schnell handeln und innovativ skalieren wollen.
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Rechtssicherheit
Als neue Rechtsform vereint die FlexCo die Vorteile der GmbH mit klarem Regelwerk für Beteiligungen und Governance. Für alle, die Flexibilität schätzen aber auf Rechtssicherheit nicht verzichten wollen.
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Skalierbarkeit
Ob ein:e Gründer:in oder 100 Investor:innen: Die FlexCo passt sich an
Wie unterscheidet sich die FlexCo von der GmbH?
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Zielgruppe
- FlexCo: Speziell für Startups und wachstumsorientierte Unternehmen konzipiert
- GmbH: Für KMU und etablierte Unternehmen geeignet
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Mindeststammkapital
- FlexCo: 10.000 €
- GmbH: 10.000 €
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Beteiligungsmodelle
- FlexCo: Einführung von „Unternehmenswert-Anteilen“ – ideal für Mitarbeiterbeteiligung und Investor:innen
- GmbH: Statische Beteiligungsstruktur, keine flexible Anteilsformen
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Organisationsstruktur
- FlexCo: Flexibel gestaltbar – erlaubt Mischformen aus GmbH- und AG-Strukturen
- GmbH: Klassische Struktur mit Geschäftsführer:in und Generalversammlung
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Kapitalmaßnahmen
- FlexCo: Vereinfachte Kapitalerhöhungen und Beteiligungsmodelle
- GmbH: Kapitalmaßnahmen sind formaler und weniger flexibel
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Gründungsprozess
- FlexCo: Digitalfreundlich und auf schnelle Skalierung ausgelegt
- GmbH: Bewährter Standardprozess mit klaren rechtlichen Rahmenbedingungen
Downloads Warum Österreich? Lassen Sie sich von weiteren spannenden Fakten in unseren Broschüren überzeugen. Jetzt downloaden.
Unternehmensgründung

- Top-Infrastruktur & zentrale Lage
- Stabile Rahmenbedingungen
- Förderlandschaft für Innovation
Übersicht Rechtsformen

- Flexible Unternehmensformen für jedes Geschäftsmodell
- GmbH-Gründung schon ab 10.000 €
- Einfache Gründung, klare Regeln
FAQs
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Welche Rechtsform ist für internationale Unternehmen sinnvoll?
Österreich stellt internationalen Unternehmen mehrere etablierte Rechtsformen zur Verfügung. Welche Struktur geeignet ist, hängt vom geplanten Geschäftsmodell, vom Haftungsbedarf und vom gewünschten Markteintritt ab. Häufig genutzt werden:
- GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Die GmbH ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für internationale Unternehmen. Sie ist eine eigenständige juristische Person und ermöglicht eine klare Trennung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter:innen. Eine GmbH kann auch zu 100 % durch internationale Personen oder Unternehmen gegründet werden. - Zweigniederlassung (Branch)
Eine Zweigniederlassung ist rechtlich Teil des internationalen Unternehmens und keine eigene juristische Person. Sie eignet sich vor allem für Unternehmen, die ohne eigene Kapitalgesellschaft in Österreich präsent sein möchten, bringt allerdings eine Haftung des internationalen Unternehmens mit sich. - FlexCo (Flexible Kapitalgesellschaft)
Die FlexCo ist eine neue Rechtsform, die sich besonders für innovative und wachstumsorientierte Unternehmen bzw. Startups eignet. Sie verbindet die einfache Struktur der GmbH mit flexibleren Beteiligungs- und Kapitalmodellen. - Repräsentanz
Eine Repräsentanz dient ausschließlich der Marktbeobachtung und Kontaktpflege. Eine operative Geschäftstätigkeit ist nicht zulässig.
- GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
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Wie unterscheiden sich Haftung, Kapitalbedarf und Flexibilität bei der Wahl der passenden Rechtsform?
Die Wahl der Rechtsform beeinflusst Haftung, Kapitalanforderungen und organisatorische Flexibilität maßgeblich:
- Haftung:
Bei GmbH und FlexCo ist die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Bei einer Zweigniederlassung haftet hingegen das ausländische Mutterunternehmen unbeschränkt. - Kapitalbedarf:
Für GmbH und FlexCo ist ein Mindeststammkapital von EUR 10.000 vorgesehen, wovon mindestens EUR 5.000 bar einzubringen sind. Zweigniederlassungen benötigen kein eigenes Stammkapital in Österreich. - Flexibilität:
Die FlexCo bietet erweiterten Gestaltungsspielraum bei Beteiligungsmodellen, insbesondere für Investor:innen und Mitarbeiter:innen. Die GmbH zeichnet sich durch eine bewährte, klar strukturierte Governance aus.
- Haftung:
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Kann die österreichische Niederlassung als Holding, Vertriebs- oder F&E-Gesellschaft fungieren?
Ja. Eine in Österreich gegründete Kapitalgesellschaft kann unterschiedliche Funktionen innerhalb eines internationalen Unternehmens erfüllen:
- als Holdinggesellschaft zur Beteiligungsverwaltung,
- als Vertriebsgesellschaft für den EU‑ oder CEE‑Markt,
- oder als Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft.
Österreich bietet dafür einen stabilen rechtlichen Rahmen sowie ein innovationsfreundliches Umfeld.
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Wie schnell ist eine rechtssichere Gründung möglich?
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft in Österreich ist grundsätzlich rasch und planbar. Nach Abschluss der gesellschaftsrechtlichen Schritte (z. B. Gesellschaftsvertrag, Stammkapitaleinzahlung) erfolgt die Eintragung ins Firmenbuch. Erst mit dieser Eintragung entsteht die Gesellschaft rechtlich. Eine Gründung ist online möglich.
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Ab wann ist operative Tätigkeit möglich?
Die operative Tätigkeit kann in der Regel nach Eintragung ins Firmenbuch und – sofern erforderlich – nach Erlangung der entsprechenden Gewerbeberechtigung aufgenommen werden. Der genaue Zeitpunkt hängt von der geplanten Tätigkeit und dem jeweiligen Gewerbe ab.
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Welche lokalen Berater:innen sind notwendig?
Für eine rechtssichere Gründung in Österreich sind üblicherweise folgende lokale Partner:innen notwendig:
- Rechtsberatung zur Wahl der Rechtsform und Vertragsgestaltung,
- Notar:in (z. B. für Gesellschaftsvertrag und Firmenbucheintrag),
- Steuerberatung für steuerliche Registrierung und laufende Compliance,
- Bank zur Eröffnung eines Geschäftskontos und Einzahlung des Stammkapitals.
Die ABA unterstützt mit geeigneten Kontakten und Vernetzung.
