
Steuern für Unternehmen in Österreich
Österreich bietet internationalen Unternehmen ein stabiles, transparentes und investorenfreundliches Steuersystem. Attraktive Steueranreize, ein wettbewerbsfähiger Körperschaftsteuersatz und zahlreiche Fördermöglichkeiten machen den Standort zu einem der attraktivsten in Europa – sowohl für Neugründungen als auch für Expansionen bestehender Unternehmen.
Welche Vorteile haben Unternehmen in Österreich?

- Eine einzige Steuer auf Unternehmensgewinne in Höhe von 23%
- Steuerliche Anreize wie der Investitionsfreibetrag und die Forschungsprämie von 14 % senken die tatsächliche Steuerlast deutlich.
- Wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung: laut BAK Taxation Index 2023 liegt die effektive Steuerbelastung bei 21,2 % – damit zum Teil deutlich unter dem Niveau von Frankreich (22,9 %), Deutschland (29,3 %) und den USA (33,4 %).
- Mehr als 90 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verhindern die doppelte Besteuerung internationaler Einkünfte.
Welche Steuern zahlen Unternehmen in Österreich?
Körperschaftssteuer in Österreich. Höhe und Berechnung
Der Körperschaftsteuersatz beträgt 23 %.
Bemessungsgrundlage ist der steuerpflichtige Gewinn – unabhängig davon, ob dieser von der österreichischen Gesellschaft im In- oder Ausland erzielt wurde. Die Steuer wird quartalsweise vorausbezahlt und nach Einreichung der Steuererklärung endgültig festgesetzt.
Die Körperschaftssteuer ist die einzige Steuer auf Unternehmensgewinne in Österreich. Die Mindesthöhe der Körperschaftssteuer beträgt 500 Euro pro Jahr bzw. 125 Euro pro Kalendervierteljahr. Die Mindestkörperschaftsteuer wird zeitlich unbegrenzt auf die tatsächliche Körperschaftsteuer nachfolgender Jahre wie eine Vorauszahlung angerechnet.
Einkommenssteuer in Österreich: Steuerpflicht, Tarife und Freibeträge
Natürliche Personen mit Wohnsitz in Österreich sind unbeschränkt steuerpflichtig und versteuern ihr weltweites Einkommen.
Für Personen ohne Wohnsitz gilt eine beschränkte Steuerpflicht auf bestimmte inländische Einkünfte.
Die Einkommensteuer wird progressiv berechnet:
- Bis 13.308 € steuerfrei
- Danach gestaffelte Steuersätze bis 55 %
- Dank der Abschaffung der kalten Progression werden die Tarifgrenzen jährlich angepasst
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in Österreich: Steuersätze, Vorsteuerabzug und Meldepflichten
Der Regelsteuersatz beträgt 20 %, für bestimmte Leistungen wie Lebensmittel oder Beherbergung gelten ermäßigte Sätze von 10 % bzw. 13 %.
Unternehmen verrechnen die Umsatzsteuer an Kund:innen und führen sie an das Finanzamt ab.
Die Vorsteuer kann bei Erfüllung der Voraussetzungen gegengerechnet werden.
Abrechnung erfolgt monatlich oder vierteljährlich über die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) und die Jahreserklärung.
Unternehmen können zwischen Soll- und Ist Besteuerung wählen – je nach Umsatzhöhe und Unternehmensform.
Internationale Steueraspekte

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Österreich hat mit über 90 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBADoppelbesteuerungsabkommen (DBA (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)) abgeschlossen, um sicherzustellen, dass Einkünfte nicht doppelt besteuert werden – weder in Österreich noch im Ausland. Diese bilateralen Verträge regeln, welcher Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte erhält. Die DBA zeigen, welcher Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte erhält, z. B. bei:
- Betriebsstätten im Ausland
- grenzüberschreitenden Dividenden oder Lizenzzahlungen
- Entsendungen internationaler Fachkräfte
Eine Ansässigkeitsbestätigung (Formular ZS-A) ist häufig Voraussetzung für die Inanspruchnahme von DBA-Vorteilen.

Gruppenbesteuerung
Die Gruppenbesteuerung ermöglicht es Unternehmen, Gewinne und Verluste innerhalb einer Unternehmensgruppe steuerlich auszugleichen.
Sie ist besonders attraktiv für Konzerne und Holdings, da sie:
- eine effiziente Verlustverwertung ermöglicht,
- eine konsolidierte Besteuerung auf Ebene des Gruppenträgers erlaubt,
- und auch ausländische Tochtergesellschaften (unter bestimmten Bedingungen) einbeziehen kann.
Voraussetzung ist eine finanzielle Verbindung von über 50 %, ein Gruppenantrag und Gruppenvertrag. Die Zugehörigkeit zur Gruppe muss mindestens drei Jahre bestehen.
Steuertipps für Unternehmen in Österreich
- 01
Steuervorteile für Neugründer:innen
Durch das Neugründungsförderungsgesetz werden Neugründungen von bestimmten Gebühren und Abgaben befreit, unter anderem Gerichts- und Stempelgebühren sowie Grunderwerbssteuer und von bestimmten Lohnabgaben.
- 02
Großzügige Absetzposten
Österreich erlaubt in vielen Fällen großzügigere Abschreibposten als andere Länder. Eine kompetente Steuerberatung hilft, Ausgaben optimal zur Reduktion der Steuerlast zu nutzen.
- 03
Steuervorteile für Expatriates
In Österreich können Arbeitgeber für nach Österreich entsandte internationale Fachkräfte (Expatriates) ein Werbungskostenpauschale von bis zu 10.000 Euro jährlich direkt in der Lohnverrechnung berücksichtigen – ohne Nachweis tatsächlicher Aufwendungen.
- 04
Ausgaben bis 1.000 Euro sofort abschreiben
Die Wertgrenze für die sofortige Abschreibung „geringwertiger Wirtschaftsgüter“ beträgt 1.000 Euro netto.
- 05
Gewinnfreibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Für Gewinne bis 33.000 Euro steht ein Grundfreibetrag von 15 % zu – das entspricht maximal 4.950 Euro. Es sind keine Investitionen erforderlich.
Übersteigt der Gewinn 33.000 EUR kann zusätzlich zum Grundfreibetrag ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden.
Maximal 13% des Gewinnes, der den Betrag von 33.000 EUR (Grundfreibetrag) übersteigt, können steuerfrei belassen werden. Voraussetzung dafür ist, dass im gleichen Kalenderjahr Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens („begünstigtes Anlagevermögen“) oder bestimmte Wertpapiere angeschafft werden.
- 06
Familienbonus nutzen
Der Familienbonus Plus ist ein steuerlicher Absetzbetrag, der die jährliche Steuerlast von Eltern um bis zu 2.000 € pro Kind und Jahr (unter 18 Jahren) reduziert.
Für volljährige Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, liegt der Bonus bei 700 € jährlich.
- 07
Forschungsprämie für Unternehmen
Unternehmen mit Ausgaben für Forschung und Entwicklung (F&E) können eine steuerliche Forschungsprämie von 14 % geltend machen.
Diese kann bei der steuerlichen Veranlagung geltend gemacht werden und wird direkt vom Finanzamt gutgeschrieben – auch bei Unternehmen, die keinen Gewinn ausweisen. Für die Geltendmachung der Forschungsprämie ist ein Gutachten der FFG nötig.

Die Steuereinnahmen in Österreich finanzieren hochwertige öffentliche Leistungen wie:
- Gesundheitsversorgung
- Bildung und Forschung
- soziale Sicherheit
- moderne Infrastruktur
Diese Faktoren schaffen hohe Lebensqualität, wirtschaftliche Stabilität und ein attraktives Umfeld für Fachkräfte und Unternehmen.
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