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Doing Business Ein Unternehmen in Österreich gründen

Überblick

Haben Sie den Wunsch nach Selbstständigkeit? Sie sind gerne Ihr eigener Chef und stecken Ihre Zeit gerne in Ihre eigenen Projekte?

Dann ist es an der Zeit, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und ein eigenes Unternehmen zu gründen. In Österreich kann jede Person oder internationale Gesellschaft eine GmbH gründen, ohne eine:n österreichische:n Beteiligungspartner:in.

 

Weitere Vorteile dieser Rechtsform sind:

  • Haftungsbeschränkung der Gesellschafter entsprechend dem Stammkapital.
  • Die Möglichkeit, als Einzelperson eine GmbH zu gründen und gleichzeitig als Geschäftsführer tätig zu sein.
  • Ein geringer Formalismus und Verwaltungsaufwand im Vergleich zu einer AG.

Die GmbH: Die beliebteste Rechtsform 

Wer in Österreich ein Unternehmen gründen möchte, muss vorher einige Maßnahmen bei der Unternehmensgründung beachten. In diesem Kapitel finden Sie alle notwendigen Schritte zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Österreich.

 

So gründen Sie eine GmbH
in Österreich

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  • Schritt 0 Vorbereitung

      • Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Rechtsberatung auf, um den Gesellschaftsvertrag auszuarbeiten.
      • Klären Sie den Firmensitz, den Namen der Firma und den/die Geschäftsführer:in ab und legen Sie fest, welchen Tätigkeitsbereich Sie mit Ihrer GmbH abdecken möchten.
      • Erstellen Sie einen Businessplan, dieser gilt als Orientierung zur Gründung Ihrer Firma und kann das Unternehmer-Risiko stark reduzieren.
      • Kontaktieren Sie eine österreichische Bank, um die Kontoeröffnung vorzubereiten.
      • Bei der Gründung einer Firma in Österreich steht Ihnen auch eine große Auswahl an Förderungen für Ihr Projekt zu.
  • Schritt 1 Gesellschaftsvertrag und Stammkapital

      • Die Gründung Ihrer GmbH erfordert einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag (bei Ein-Personen-Gesellschaften: Errichtungserklärung). Dabei wird auch die Geschäftsführung bestellt.
      • Das Mindeststammkapital beträgt 10.000 Euro. Davon müssen mindestens 5.000 Euro als Bareinlage eingezahlt werden.

      • Sie eröffnen ein Geschäftskonto und überweisen die Bareinlage.
  • Schritt 2 Eintragung ins Firmenbuch

      • Sie füllen das Antragsformular aus und lassen es von der Geschäftsführung notariell beglaubigt unterschreiben.
    • Benötigte Unterlagen:

      1. Notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag
      2. Beschluss über die Bestellung der Geschäftsführung (Kann entfallen wenn bereits im Gesellschaftsvertrag enthalten)
      3. Beglaubigte Musterzeichnungserklärung der Geschäftsführung
      4. Nachweis über die Einzahlung der Bareinlage, Erklärung aller Geschäftsführer:innen.
      5. Der Antrag auf Eintragung wird beim Firmenbuchgericht direkt eingebracht.
  • Schritt 3 Gewerbeanmeldung

      • In der Regel benötigen Sie für eine wirtschaftliche Tätigkeit eine Gewerbeberechtigung.
      • Es gibt konzessionierte, reglementierte und freie Gewebe. Bei freien Gewerben müssen Sie nur über 18 Jahre alt sein und einen Strafregisterauszug besitzen. Bei den anderen Arten ist auch ein Qualifikations- bzw. Erfahrungsnachweis erforderlich. 
      • Sollten Sie nicht die erforderlichen Qualifikationen oder keine Arbeitsbewilligung in Österreich haben, so können Sie auch eine:n "gewerberechtliche:n Geschäftsführer:in" für mindestens 20 Wochenstunden anstellen.
      • INVEST in AUSTRIA informiert Sie über die notwendige Gewerbeberechtigung für Ihre Geschäftsidee in Österreich.
  • Schritt 4 Meldung beim Finanzamt und Ihrer Beschäftigten

      • Meldung beim Finanzamt und Ihrer Beschäftigten
      • Sie sind als GmbH körperschafts- und umsatzsteuerpflichtig. Dafür brauchen Sie eine Steuernummer und eine UID (Umsatzsteueridentifikation). Diese können Sie oder Ihr:e Steuerberater:in nach dem Eintragen ins Firmenbuch beantragen.
      • Sie beschäftigen Mitarbeiter:innen? Diese müssen Sie vor dem ersten Tag der Beschäftigung bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt anmelden. Das übernimmt üblicherweise Ihr:e Steuerberater:in für Sie.

Wussten Sie...

Seit 2022 kann sowohl der Notariatsakt als auch die Beglaubigung der Unterschriften vollständig digital abgewickelt werden.

...dass Sie eine GmbH auch vollständig digital gründen können?


Zweigniederlassung

Eine unselbständige Zweigniederlassung ist eine Rechtsform, ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

Sowohl rechtliche Pflichten als auch die Haftung bleiben bei der ausländischen Gesellschaft. Hier ist kein Mindestkapital erforderlich, es müssen keine Generalversammlungen abgehalten und auch keine Bilanzen veröffentlicht werden. Allerdings muss eine eigene Buchhaltung für die Zweigniederlassung geführt werden.

Zweigniederlassungen, die in Österreich errichtet werden, müssen zwingend im Firmenbuch angemeldet werden. Für die Eintragung ins Firmenbuch muss der Gesellschaftsvertrag der ausländischen Gesellschaft - gegebenenfalls übersetzt - vorgelegt werden. Jedes Jahr müssen die Bilanzen der ausländischen Gesellschaft beim Firmenbuchgericht - ebenfalls übersetzt - eingereicht werden.

Haben Sie Fragen zur Gründung einer Zweigniederlassung in Österreich?

INVEST in AUSTRIA ist die erste Anlaufstelle für internationale Unternehmen, die in Österreich eine eigene Gesellschaft gründen möchten. Unser Service ist maßgeschneidert und kostenlos. Zögern Sie also nicht und kontaktieren Sie uns jederzeit gerne bei Fragen!

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

So gründen Sie
eine Zweigniederlassung
in Österreich

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  • Schritt 1 Beschluss über die Gründung

      • Keine eigenständige juristische Person, sondern eine wirtschaftlich unabhängige und räumlich abgesonderte Betriebsstätte des ausländischen Unternehmens mit selbstständiger Organisation und Leitung.
      • Der Firmenwortlaut muss jenen des ausländischen Unternehmens enthalten.
      • Lassen Sie die Zweigniederlassung im österreichischen Firmenbuch eintragen.
      • Eine Gesellschaft mit Sitz außerhalb der EU/EWR muss einen „ständigen Vertreter“ mit Wohnsitz in Österreich bestellen.
  • Schritt 2 Eintrag im Firmenbuch

      • Antrag an das Firmenbuchgericht.
      • Firmenbucheingabe beglaubigt, unterzeichnet durch die Geschäftsführung des ausländischen Unternehmens in vertretungsbefugter Anzahl.
      • Aktueller Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung des ausländischen Unternehmens in beglaubigter Abschrift und ggf. beglaubigter Übersetzung.
      • Beschluss des ausländischen Unternehmens über die Errichtung der Zweigniederlassung.
      • Nachweis über den rechtlichen Bestand des ausländischen Unternehmens (z.B. beglaubigter Firmenbuch- oder Handelsregisterauszug).
      • Beglaubigte Musterzeichnungserklärung(en) aller Geschäftsführenden des ausländischen Unternehmens und gegebenenfalls der inländischen Vertretung.
      • Nachweis der regelmäßigen Geschäftstätigkeit im Heimatstaat (nicht erforderlich für in der EU ansässige Unternehmen).
      • Bescheinigung über die tatsächlich durchgeführte Errichtung der Zweigniederlassung (z.B. Bestätigung der Wirtschaftskammer, Mietvertrag).
  • Schritt 3 Gewerbeanmeldung

      • Damit ein Unternehmensbetrieb in Österreich ausgeübt werden darf, ist in der Regel eine Gewerbeberechtigung erforderlich.
      • Es gibt konzessionierte, reglementierte und freie Gewebe. Während Sie bei freien Gewerben nur über 18 Jahre alt sein müssen und einen Strafregisterauszug benötigen, ist bei den anderen Arten auch ein Qualifikations- bzw. Erfahrungsnachweis erforderlich. Tipp: Sollten Sie nicht die erforderlichen Qualifikationen haben oder keine Arbeitsbewilligung in Österreich haben, so können Sie auch einen "gewerberechtlichen Geschäftsführer" für zumindest 20 Wochenstunden anstellen.
      • Melden Sie das Gewerbe online über das Gewerbe Informationssystem Austria an.
  • Schritt 4 Meldung bei Finanzamt und Anmeldung Dienstnehmer

      • Eine österreichische Zweigniederlassung braucht eine Steuernummer
      • Die Gewinne der Zweigniederlassung werden in Österreich versteuert.
      • Sie beschäftigen Mitarbeiter:innen? Diese gilt es vor dem ersten Tag der Beschäftigung bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt anzumelden. Das übernimmt üblicherweise Ihr:e Steuerberater:in für Sie.

FlexCo: Die neue Gesellschaftsform in Österreich

Mit 1.1.2024 wurde in Österreich die „Flexible Kapitalgesellschaft" (kurz FlexCo) als neue Rechtsform eingeführt, die speziell auf die Bedürfnisse von Startups ausgerichtet ist. 

Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo)

Diese Gesellschaftsform soll vor allem den speziellen Bedürfnissen von Startups gerecht werden. Die Rechtsform kann als Mischung zwischen einer GmbH und einer AG gesehen werden. 

Welche Vorteile und Eigenschaften die FlexCo mit sich bringt, lesen Sie in unseren Artikeln "Österreich führt neue Gesellschaftsform für Startups ein" und "Startup-Paket: FlexCo und Mitarbeiterbeteiligung NEU."

Unternehmen gründen in Österreich: 6 Tipps für Ihren erfolgreichen Start in Österreich

Sie suchen den perfekten Standort und die ideale Rechtsform für Ihre Expansion? Mit einem Standort in Österreich erschließen Sie nicht nur neue Märkte, sondern bauen auch Netzwerke inmitten Europas und sichern sich wertvolles Know-How österreichischer Player und Stakeholder. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung Ihrer Geschäftsidee – mit den besten Tipps für Ihre Unternehmensgründung in Österreich. 

 

  1. 01

    Ein guter Marktüberblick konzentriert sich auf wesentliche Faktoren: Marktgröße und -potenzial, Markttrends und – ganz wichtig – eine ausführliche Analyse des Wettbewerbs. Weitere wichtige Fragen, die Sie nicht vergessen sollten: Lohnkosten, Immobilienpreise, laufende Kosten, Branchencluster, verfügbare Fachkräfte und Fördermöglichkeiten. Bei allen diesen Fragen unterstützt Sie unser erfahrenes Team von ABA - INVEST in AUSTRIA.

  2. 02

    Wer den Schritt nach Österreich wagt, braucht nicht nur ein gutes Produkt und den Wunsch  nach unternehmerischen Wachstum: Auch ein Businessplan gehört zum Rüstzeug für ein erfolgreiches Vorhaben und bietet die Chance, potenzielle Investor:innen zu überzeugen. Grundlage dafür ist die konkrete Überlegung, welche Geschäftstätigkeiten in welchem Umfang am neuen Standort geplant sind: Was wird in der Zentrale im Ursprungsland und was wird in der neuen Auslandsniederlassung umgesetzt? Wie sind Vertrieb, Produktion, Marketing sowie Forschung und Entwicklung aufgebaut? Unser Rat: Betrachten Sie die Expansion nach Österreich ähnlich wie eine Neugründung. 

  3. 03

    In  Österreich tätige Unternehmen unterliegen österreichweit einer  einheitlichen  Körperschaftsteuer. Diese wurde Anfang 2024 gesenkt und beträgt nun 23%.  Weitere Belastungen wie Gewerbe-, Vermögens- oder Erbschaftssteuer,  die in anderen Ländern durchaus üblich sind, gibt es in Österreich nicht.

  1. 04

    Österreich hat 9 Bundesländer mit unterschiedlichen Branchenschwerpunkten. INVEST in AUSTRIA findet mit Ihnen den richtigen Standort und unterstützt - gemeinsam mit den regionalen Agenturen - bei der Standortsuche.

  2. 05

    Nehmen Sie vor der Umsetzung Ihres Expansionsprojekts Kontakt zu wichtigen Stakeholdern auf und lassen Sie sich von Spezialist:innen beraten, deren fachliches Know-how sowohl Österreich als auch Ihr Herkunftsland umfasst. Es gibt landesspezifische Fachausdrücke, etwa im Verwaltungsrecht - fragen Sie lieber einmal mehr nach! INVEST in AUSTRIA unterstützt Sie gerne mit den richtigen Kontakten.

  3. 06

    Unternehmen bietet Österreich mit dem Unternehmensserviceportal die Möglichkeit, Verwaltungsschritte ganz einfach online zu erledigen. So können Sie nicht nur online ein Unternehmen gründen, sondern auch digital Formulare ausfüllen, Ihren Standort verlegen und Ihre Finanzen erledigen. Registrierung und Nutzung sind jeweils kostenfrei möglich. 


Aber warum Österreich? Nutzen Sie die attraktiven Standortvorteile, die Österreich bietet und eröffnen Sie Ihre eigene Firma. Sie wollen noch mehr Informationen haben? Kein Problem! Entdecken Sie auch unsere Services und lassen Sie sich professionell beraten.

Unsere Services

Die ABA macht’s einfach 

Als erfahrene Expert:innen mit ausgezeichneter Marktkenntnis stehen wir Ihnen bei jedem Schritt Ihrer Unternehmensgründung in Österreich zur Seite und vernetzen Sie mit den passenden Spezialisten.

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Checklisten zur Unternehmensgründung

Alles im Blick: Mit diesen Checklisten übersehen Sie keine wichtigen Punkte auf dem Weg zum Ihrem Business in Österreich.

Checkliste Gründung GmbH und FlexCo

Checkliste Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer FlexCo
Step by step zu Ihrer GmbH oder FlexCo in Österreich

Checkliste Gründung Zweigniederlassung

Gründung einer Zweigniederlassung durch eine ausländische Vertretung (Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaft)

Alle Schritte für den Start Ihrer Zweigniederlassung

Downloads zur Unternehmensgründung

Finden Sie hier wissenswerte und nützliche Informationen rund um die Unternehmensgründung in Österreich ganz einfach zum Downloaden.

Für detaillierte Infos kontaktieren Sie uns einfach direkt!

Unternehmensgründung

Wie können ausländische Unternehmen in Österreich tätig werden?

Investieren in Österreich - Steuerliche Aspekte

Wie können ausländische Unternehmen in Österreich tätig werden?

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