


Die häufigste Gesellschaftsform in Österreich ist die GmbH. Sie ist allerdings nicht immer die beste Lösung. Der Grund: In einer grenzüberschreitenden Unternehmensstruktur müssen Sie allerlei Vorschriften beachten. Damit Ihnen die Entscheidung leichter fällt - hier das Wichtigste in aller Kürze:.
Schritt 1: Gesellschaftsvertrag und Bareinlage
- Für eine GmbH-Gründung brauchen Sie einen unterschriebenen Gesellschaftsvertrag. Bei Einpersonen-Gesellschaften heißt der Gesellschaftsvertag „Errichtungserklärung".
- Sie müssen bei der Gründung eine Bar- bzw. eine Sacheinlage in einer bestimmten Mindesthöhe leisten:
- Mindest-Stammkapital GmbH
Hier beträgt die Stammeinlage mindestens 35.000 Euro, davon müssen Sie mindestens 17.500 Euro in bar einzahlen. - Gründungsprivilegierte GmbH
Hier beträgt die Stammeinlage mindestens 10.000 Euro, die Bareinlage muss davon mindestens 5.000 Euro betragen.
Die Gründungsprivilegierung endet nach 10 Jahren nach der Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch. Spätestens dann müssen Sie die Bareinlage auch auf 17.500 Euro aufstocken.
- Mindest-Stammkapital GmbH
- Eröffnen Sie ein Geschäftskonto und zahlen Sie die Bareinlage ein
- Bestellen Sie eine Person mit der gewerberechtlichen Geschäftsführung. Das erfolgt durch Beschluss der Gesellschafter:innen und muss notariell beglaubigt werden.
Achtung: In Österreich ist das zwingend erforderlich – in Deutschland beispielsweise nicht.
Schritt 2: Eintragung ins Firmenbuch
- Füllen Sie das Antragsformular aus und lassen es von allen Geschäftsführer:innen notariell beglaubigt unterschreiben.
- Diese Unterlagen brauchen Sie für die Eintragung ins Firmenbuch:
1. Den notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag.
Achtung: Das verursacht Kosten
2. Den beglaubigten Beschluss der Gesellschafter:innen über die Bestellung einer oder mehrerer Personen zur Geschäftsführung. Wenn der Gesellschaftsvertrag diesen Beschluss enthält, entfällt diese Beilage
3. Die beglaubigte Musterzeichnungserklärung aller Geschäftführer:innen
4. Den Nachweis über die Einzahlung der Bareinlage: Erklärung aller Geschäftsführer:innen nach § 10 GmbHG und Bankbestätigung
- Bringen Sie den Antrag samt Unterlagen beim Firmenbuchgericht ein
Schritt 3: Gewerbeanmeldung
- Wenn Sie ein Unternehmen in Österreich gründen wollen, müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Es gibt konzessionierte, reglementierte und freie Gewebe.
- Sie können Ihr Gewerbe online über das Gewerbe Informationssystem Austria anmelden.
Schritt 4: Meldung beim Finanzamt und Ihrer Beschäftigten
- Als GmbH sind Sie körperschafts- und umsatzsteuerpflichtig – dazu brauchen sie eine Steuernummer. Beantragen Sie sie nach dem Eintragen ins Firmenbuch.
- Was gilt für die Körperschaftssteuer (KöSt)?
1. Sie beträgt 25 Prozent Ihres steuerlichen Gewinnes
2. Für die ersten 5 Kalenderjahre zahlen Sie eine Mindest-KöSt von 500 Euro pro Kalenderjahr
3. Für die darauffolgenden 5 Kalenderjahre 1.000 Euro pro Kalenderjahr (steuerliches Gründungsprivileg)
4. Danach beträgt die Mindest-KöSt 1.750 Euro pro Kalenderjahr
Übrigens: Österreich hat im Vergleich zu anderen Staaten eine besonders niedrige Körperschaftsteuer. - Sie wollen Mitarbeiter:innen beschäftigen? Dann müssen Sie diese vor deren Arbeitsantritt bei Ihrer örtlich zuständigen Sozialversicherungsanstalt anmelden.
Haben Sie diese 4 Schritte erledigt? Dann können Sie loslegen.
eGründung:
Für die Gründung einer Einpersonen GmbH besteht alternativ die Möglichkeit der eGründung über das Unternehmensservice-Portal der Republik Österreich. Hier finden Sie die Beschreibung des Ablaufs.
Für die eGründung ist eine Bügerkarte/Handysignatur erforderlich. Hier erfahren Sie, wie Sie diese ohne Wohnsitz in Österreich bekommen.
Philip Nierlich von NHP Notare erläutert die Möglichkeit einer digitalen Firmengründung in Österreich
Wie wir Ihnen zu Seite stehen
Wir begleiten Sie gerne bei Ihrem Gründungsprozess: Wir denken kreuz und recherchieren quer: Etwa klären wir ab, um welches Gewerbe es sich bei Ihrer in Österreich geplanten Geschäftstätigkeit handelt und welche Voraussetzungen Sie dazu erfüllen müssen.
Gerne helfen wir Ihnen auch beim Antrag zur Anerkennung Ihrer ausländischen Gewerbeberechtigung. Auch bei der Suche einer geeigneten Person für die gewerberechtliche Geschäftsführung in Österreich unterstützen wir Sie.
Melden Sie sich einfach bei uns. Wir sind die erste Anlaufstelle für internationale Unternehmen, die in Österreich eine GmbH gründen wollen. Niemand im Land hat so viel Standort-Knowhow und Vernetzungskompetenz wie wir. Wir freuen uns auf Ihr Projekt.
Fragen zur GmbH-Gründung in Österreich?
ABA – Invest in Austria ist die erste Anlaufstelle für internationale Unternehmen, die in Österreich eine GmbH gründen wollen. Das Service von ABA – Invest in Austria ist für den Investor bzw. Unternehmensgründer maßgeschneidert und kostenlos.
Ansiedlungsexperten kontaktierenWo Sie Wissenswertes nachlesen können
Wir haben einen Leitfaden erstellt – einfach zum Nachlesen.
Was enthält unter Leitfaden?
- Ausführliche Informationen zur Gründung einer Niederlassung in Österreich inklusive steuerlicher und rechtlicher Aspekte
- Grundlegende Informationen zu Ihrer Vorbereitung von Rechtsanwalts- oder Steuerberaterterminen
- Eine Checkliste für die GmbH-Gründung
- Eine Liste wichtiger Adressen
FAQs: GmbH Gründung in Österreich
- Was kostet die Gründung einer GmbH in Österreich?
- Was ist eine gründungsprivilegierte GmbH?
- Wie hoch ist das Stammkapital einer GmbH?
- Wie hoch ist die Steuerlast bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung?
- Was sind die Vorteile einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung?
- Was ist eine Ein-Mann-GmbH?
- Was ist der Unterschied zwischen einer GmbH und einer UG?
- Was ist noch bei der Gründung einer GmbH in Österreich zu beachten?
Was kostet die Gründung einer GmbH in Österreich?
Wer in Österreich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) führen möchte, muss eine Summe in Höhe von 35.000 Euro einzahlen und zwar als Stammkapital. Wenn es sich um eine GmbH in Gründung handelt, ist eine Summe in Höhe von 17.500 Euro in bar einzuzahlen. In Österreich ist es auch möglich, ein Gründungsprivileg in Anspruch zu nehmen: Die sogenannte GmbH Light.
Die Kosten für die Gründung einer GmbH liegen in der Regel bei ca. € 3.500,-- bis € 5.000,-- (Rechtsanwalt und Notar) und können in komplexen Fällen auch darüber liegen. Für eine genaue Abklärung der Kosten ist ein verbindliches Angebot einzuholen.
Was ist eine gründungsprivilegierte GmbH?
Neu zu gründende Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) können das sogenannte Gründungsprivileg in Anspruch nehmen: Die GmbH Light.
Hierfür sind zunächst nur 10.000 Euro Startkapital einzulegen. Davon ist zumindest die Hälfte (5.000 Euro) sofort in bar einzuzahlen, Sacheinlagen sind ausgeschlossen. Innerhalb von zehn Jahren muss die Summe jedoch auf die in Österreich gültige GmbH-Mindesteinlage von 35.000 Euro aufgestockt werden. Dieses Gründungsprivileg besteht für maximal zehn Jahre ab Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch.
Wie hoch ist das Stammkapital einer GmbH?
- Gesetzliches Mindestkapital: 35.000 Euro, davon müssen 17.500 Euro einbezahlt werden.
- Gründungsprivilegierung für die ersten zehn Jahre: 10.000 Euro, davon müssen 5.000 Euro einbezahlt werden.
Wie hoch ist die Steuerlast bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung?
Was sind die Vorteile einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung?
- Die Haftung ist auf das Vermögen der Gesellschaft begrenzt.
- Die GmbH ist für Handel, Dienstleistung und Produktionsgewerbe geeignet, aber auch für freiberufliche, künstlerische oder wissenschaftliche Zwecke.
- Die Körperschaftssteuer ist meist günstiger ist als die Einkommenssteuer bei der Personengesellschaft.
- Gesellschafter können als Angestellte für das eigene Unternehmen tätig sein.
- Die Personalkosten reduzieren den von der GmbH zu versteuernden Gewinn.
Was ist eine Ein-Mann-GmbH?
Eine Ein-Personen-GmbH (früher häufig auch als Ein-Mann-GmbH bezeichnet) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die von nur einer Person gegründet und in Personalunion als einziger Gesellschafter und alleiniger Geschäftsführer geführt wird.
Was ist der Unterschied zwischen einer GmbH und einer UG?
Die Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) ist eine Kapitalgesellschaft nach deutschem Recht. Sie gilt als Sonderform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), da ihre Gesellschafter nur mit dem Geschäftsvermögen, nicht jedoch privat haften. Im Unterschied zur GmbH kann die UG mit minimalem Stammkapital ab 1 Euro gegründet werden und wird daher umgangssprachlich auch als 1-Euro-GmbH bezeichnet.
Eine UG gibt es in Österreich nicht. Um den Start in die Selbstständigkeit jedoch finanziell zu erleichtern, können Gründer die sogenannte gründungsprivilegierte GmbH beantragen.
Was ist noch bei der Gründung einer GmbH in Österreich zu beachten?
Für die Ausübung eines Gewerbes in Österreich benötigt man in der Regel eine Gewerbeberechtigung. Die GmbH ist ab Eintragung im Firmenbuch gewerbefähig.
Nützliche Links zur Gründung einer GmbH in Österreich
Weiters finden Sie hier Informationen zur Gründung einer unselbstständigen Niederlassung (Zweigniederlassung) und unsere 15 Tipps zur erfolgreichen Unternehmensgründung in Österreich.
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