


Die Errichtung einer Zweigniederlassung in Österreich ermöglicht es ausländischen Rechtsträgern, in Österreich einen Gewerbeschein zu lösen und anschließend in stabiler und kontinuierlicher Weise am heimischen Wirtschaftsleben teilzunehmen.
Schritte der Gründung einer Zweigniederlassung in Österreich
Es ist zu beachten, dass die unselbständige Zweigniederlassung keine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt, wodurch die rechtlichen Pflichten bei der Muttergesellschaft im Ursprungsland verbleiben. Spezielle rechtliche Verpflichtungen wie zB. Funktionsverlagerung in Deutschland müssen berücksichtigt werden. So geht es Schritt für Schritt zur Zweigniederlassung (unselbständige Niederlassung) in Österreich
Beschluss über die Errichtung einer Zweigniederlassung
- Keine eigenständige juristische Person sondern eine wirtschaftlich unabhängige und räumlich abgesonderte Betriebsstätte des ausländischen Unternehmens mit selbstständiger Organisation und Leitung
- Firmenwortlaut hat jenen des ausländischen Unternehmens zu enthalten
- Zweigniederlassungen sind am Sitz der Hauptniederlassung im österreichischen Firmenbuch einzutragen
- eine ausländische Gesellschaft mit Sitz außerhalb der EU/EWR muss einen „ständigen Vertreter“ mit Wohnsitz in Österreich bestellen
Eintrag Firmenbuch von Zweigniederlassungen
- Antrag an das Firmenbuchgericht
- Firmenbucheingabe beglaubigt unterzeichnet durch den/die Geschäftsführer des ausländischen Unternehmens in vertretungsbefugter Anzahl
-
Aktueller Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung des ausländischen Unternehmens in beglaubigter Abschrift und gegebenenfalls beglaubigter Übersetzung
-
Beschluss des ausländischen Unternehmens über die Errichtung der Zweigniederlassung
-
Nachweis über den rechtlichen Bestand des ausländischen Unternehmens (z.B. beglaubigter Firmenbuch- oder Handelsregisterauszug)
-
Nachweis des Nichtanfalls oder Entrichtung der Kapitalverkehrssteuer
-
Beglaubigte Musterzeichnungserklärung(en) aller Geschäftsführer des ausländischen Unternehmens und gegebenenfalls des inländischen Vertreters
-
Nachweis der regelmäßigen Geschäftstätigkeit im Heimatstaat (nicht erforderlich für in der EU ansässige ausländische Unternehmen)
-
Bescheinigung über die tatsächlich durchgeführte Errichtung der Zweigniederlassung (z.B. Bestätigung der Wirtschaftskammer, Mietvertrag)
Ein gewichtiges Argument für die Gründung einer Zweigniederlassung in Österreich sind die günstigen Standortkosten im EU-Vergleich.
Gewerbeanmeldung, Anzeige der Bestellung des gewerberechtlichen Geschäftsführers
In Österreich ist für die Ausübung einer dauerhaften unternehmerischen Tätigkeit, die auf die Erzielung von Gewinn gerichtet ist, eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Die bloße Anzeige des Gewerbes ist nicht ausreichend.
Wir unterscheiden zwischen:
- reglementiertes Gewerbe
- freies Gewerbe
Die Gewerbeanmeldung kann auch online über das Gewerbe Informationssystem Austria erfolgen.
Meldung bei Finanzamt und Anmeldung Dienstnehmer
- Eine österreichische Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens ist Steuersubjekt hinsichtlich Ertragsteuern und Umsatzsteuer. Sie hat eine Steuernummer zu beantragen.
- Zwischen Österreich und den meisten Ländern bestehen Doppelbesteuerungsabkommen, die es ermöglichen, Gewinne des ausländischen Unternehmens grundsätzlich nur im Sitzstaat zu besteuern.
- Die der österreichischen Zweigniederlassung zurechenbaren Gewinne sind jedoch in Österreich zu besteuern.
- Sozialversicherung: Anmeldung der Dienstnehmer bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt vor deren Arbeitsantritt.
Österreich nimmt auf der Skala der unternehmerfreundlichen Staaten eine Top-Position im Hinblick auf die Körperschaftsteuer ein.
Beratung bei Errichtung einer Zweigniederlassung durch ABA - Invest in Austria
Die Experten der ABA - Invest in Austria begleiten auf Wunsch die oben beschriebenen Prozesse und stehen Ihnen unterstützend zur Seite. Die ABA kann auch abklären, um welches Gewerbe es sich bei der in Österreich geplanten Geschäftstätigkeit handelt und welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gerne bei der Antragstellung zur Anerkennung der ausländischen Gewerbeberechtigung oder bei der Suche eines gewerberechtlichen Geschäftsführers in Österreich behiflich und freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Fragen zur Gründung einer Zweigniederlassung in Österreich?
ABA – Invest in Austria ist die erste Anlaufstelle für internationale Unternehmen, die in Österreich eine eigene Gesellschaft gründen wollen. Das Service von ABA – Invest in Austria ist für Investoren bzw. Unternehmensgründer maßgeschneidert und kostenlos.
Experten kontaktierenLeitfaden "Überblick: Repräsentanz - Zweigniederlassung - Tochtergesellschaft" zum Download
Ausführliche Informationen zu den rechtlichen, steuerlichen und buchhalterischen Aspekten einer Zweigniederlassung in Österreich finden Sie in unserer Online-Broschüre Überblick: Repräsentanz - Zweigniederlassung - Tochtergesellschaft.
Neben den Vor- und Nachteilen, finden Sie zusätzlich die wichtigsten Unterschiede zu Repräsentationsbüro und Tochtergesellschaft (GmbH) angeführt.
Nützliche Links zur Gründung einer Zweigniederlassung in Österreich
Weiters finden Sie hier Informationen zur Gründung einer selbstständigen Niederlassung (GmbH) und unsere 15 Tipps zur erfolgreichen Unternehmensgründung in Österreich. Auch die Wirtschafskammer Österreich stellt wichtige Informationen zu einer Gründung einer Zweigniederlassung online zur Verfügung.
Abonnieren Sie hier unseren Newsletter, in dem wir über standortrelevante Entwicklungen aus Österreich berichten.
Weitere Informationen zu den Standortvorteilen Österreichs finden Sie in unserem Download-Bereich

In unseren Onlinebroschüren finden Sie nützliche und umfassende Informationen zu den Branchen des Wirtschaftsstandorts Österreich.